Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen

Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.

  • Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag in den Wahlkreis 16 – Lahn-Dill I und 17 -Lahn-Dill II

  • Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

    Trennung des ehemaligen Trinkwasserstollen vom Wegeseitengraben und Anlage einer Tümpelkaskade in der Gemarkung Garbenheim, der Stadt Wetzlar

    Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.

    Wetzlar, den 25.09.2023, Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)

    Bekanntmachung des Kreiswahlleiters:

    Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel  8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:

    Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Hans-Jürgen Irmer, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat schriftlich zum 1. September 2023 auf sein Mandat verzichtet und scheidet damit aus dem Kreistag aus. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der CDU rückt Herr Lukas Philipp Winkler, Herborn, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.

    Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.

    Wetzlar, 29. August 2023

    Der Kreiswahlleiter
    Strack-Schmalor
    Verwaltungsdirektor

  • Bekanntmachung des Kreiswahlleiters

    Feststellungen über das Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises (Wahlperiode 2021-2026)

    Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gebe ich bekannt:

    Das Mitglied des Kreistages des Lahn-Dill-Kreises, Dominic Harapat, Wetzlar, gewählt über den Wahlvorschlag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), hat schriftlich auf sein Mandat verzichtet und ist damit aus dem Kreistag ausgeschieden. Als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber aus dem Kreiswahlvorschlag der Die PARTEI rückt Herr  Niklas Hartmann, Schöffengrund, in den Kreistag des Lahn-Dill-Kreises nach.

    Gegen die Feststellungen des Kreiswahlleiters kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.

    Wetzlar 11. Juli 2023

    Der Kreiswahlleiter

    gezeichnet

    Strack-Schmalor

    Verwaltungsdirektor

    Die originale Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.

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