Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.
Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen
Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.
Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Landrätin bzw. des Landrates im Lahn-Dill-Kreis am 9. Juni 2024
Die öffentliche Bekanntmachung des besonderen Kreiswahlleiters „Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Landrätin bzw. des Landrates im Lahn-Dill-Kreis am 9. Juni 2024“ erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises und als Aushang im Foyer des Kreishauses, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar.Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentli¬chen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.Wetzlar, den 18. Juni 2024Der besondere Kreiswahlleitergez. Strack-SchmalorLeitender VerwaltungsdirektorDer vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Europawahl und die Direktwahl des Landrates im Lahn-Dill-KreisII
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Plangenehmigung zur Erneuerung des verrohrten Blasbaches im Zuge der Erneuerung der Annagasse, der Berg- und der Kirchstraße in der Gemarkung Blasbach, der Stadt WetzlarDie behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, den 29.05.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-KreisesDer vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Hinweisbekanntmachung
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt von Braunfels an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Die Festsetzung ist
- auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Braunfels
- zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
- auf bestimmte Öffnungszeiten
beschränkt.
Wetzlar, 01.03.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
im Auftrag
Strack-Schmalor
Leitender VerwaltungsdirektorDer vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises
Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters „Bekanntmachung des besonderen Kreiswahlleiters für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Lahn-Dill-Kreises“ am 9. Juni 2024 erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Wetzlar, den 14. Februar 2024
Der besondere Kreiswahlleiter
gez. Reinhard Strack-SchmalorDer vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Neugestaltung der Teichanbindung an den Holzerbach (Hochflutmulde) und die Umwandlung dreier Teiche in Biotope in Aßlar, Gemarkung Werdorf
Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.
Wetzlar, 30.01.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-KreisesDer vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:
Amtliche Bekanntmachung: Jahresabschluss 2020
I. Beschluss des Kreistages über den Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2020 und die Entlastung des Kreisausschusses für das Haushaltsjahr 2020
Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat am 18.12.2023 aufgrund § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgende Beschlüsse gefasst:
Der Kreistag beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO den vom Kreisausschuss aufgestellten und als Anlage beigefügten Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2020.
Dem Kreisausschuss wird gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.II. Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird hiermit gemäß
§ 114 Abs. 2 Satz 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO öffentlich bekannt gemacht.III. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2020 mit Rechenschaftsbericht
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Kreisverwaltung Wetzlar (Kreishaus, Gebäude D), Karl-Kellner-Ring 51, Zimmer D1-119, 1. Obergeschoss,
sowie in der
Verwaltungsstelle Dillenburg, Wilhelmstraße 16, Zimmer 104, 1. Obergeschoss,
an folgenden Tagen öffentlich aus:
Montag, den 15.01.2024 bis Mittwoch, den 17.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr),
Donnerstag, den 18.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr),
Freitag, den 19.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr)
Montag, den 22.01.2024 bis Dienstag, den 23.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr)35576 Wetzlar, den 08.01.2024
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Wolfgang Schuster
LandratHinweisbekanntmachung
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.
Die Festsetzung ist
- auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Wetzlar
- zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
- auf bestimmte Öffnungszeiten
beschränkt.
Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden.
Wetzlar, 03.01.2024
i. V.
Jochem
VerwaltungsoberratAmtliche Bekanntmachung des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde über die Abwasserverbände im Sinne von § 7 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz macht die Genehmigung der neugefassten Verbandssatzung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze öffentlich bekannt.
Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann im Internet unter www.lahn-dill-kreis.de eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auch bei dem Verband selbst kann die nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Wetzlar, 15. November 2023
Der Kreisausschuss
Kommunal- und Finanzaufsicht – VerbandsaufsichtIm Auftrag
Ulrich Jochem
VerwaltungsoberratBekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1] eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an
Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
Wetzlar, 10. November 2023
Reinhard Strack-Schmalor
Kreiswahlleiter
[1] Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.
Die originale Bekanntmachung kann hier eingesehen werden: