Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle für den Lahn-Dill-Kreis relevanten Mitteilungen, die wir als kommunale Behörde von Amts wegen (auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen) veröffentlichen müssen (= öffentliche Bekanntmachungen). Amtliche Bekanntmachungen sind typische Publikationen der öffentlichen Verwaltung. Die aktuellen Versionen finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

Bekanntmachungen von Pfandversteigerungen

Die Vollstreckungsstelle des Lahn-Dill-Kreises versteigert Pfandsachen im Internet über www.zoll-auktion.de. Freigegebene Auktionen finden Interessierte unter Auktions-IDs, die an dieser Stelle aufgelistet sind. Im Moment liegen keine Angebote vor.

  • Amtliche Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises

    Die öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters „Bekanntmachung des besonderen Kreiswahlleiters für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Lahn-Dill-Kreises“ am 9. Juni 2024 erfolgt durch die Bereitstellung auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

    Wetzlar, den 14. Februar 2024

    Der besondere Kreiswahlleiter
    gez. Reinhard Strack-Schmalor

    Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Amtliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

    Neugestaltung der Teichanbindung an den Holzerbach (Hochflutmulde) und die Umwandlung dreier Teiche in Biotope in Aßlar, Gemarkung Werdorf

    Die behördliche Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind.

    Wetzlar, 30.01.2024
    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Amtliche Bekanntmachung: Jahresabschluss 2020

    I. Beschluss des Kreistages über den Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2020 und die Entlastung des Kreisausschusses für das Haushaltsjahr 2020

    Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises hat am 18.12.2023 aufgrund § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgende Beschlüsse gefasst:
    Der Kreistag beschließt gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO den vom Kreisausschuss aufgestellten und als Anlage beigefügten Jahresabschluss des Lahn-Dill-Kreises zum 31. Dezember 2020.
    Dem Kreisausschuss wird gem. § 114 Abs. 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

    II. Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020
    Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird hiermit gemäß
    § 114 Abs. 2 Satz 1 HGO i. V. m. § 52 Abs. 1 HKO öffentlich bekannt gemacht.

    III. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2020 mit Rechenschaftsbericht
    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit Rechenschaftsbericht liegt in der Kreisverwaltung Wetzlar (Kreishaus, Gebäude D), Karl-Kellner-Ring 51, Zimmer D1-119, 1. Obergeschoss,
    sowie in der
    Verwaltungsstelle Dillenburg, Wilhelmstraße 16, Zimmer 104, 1. Obergeschoss,
    an folgenden Tagen öffentlich aus:
    Montag, den 15.01.2024 bis Mittwoch, den 17.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr),
    Donnerstag, den 18.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr),
    Freitag, den 19.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr)
    Montag, den 22.01.2024 bis Dienstag, den 23.01.2024 (von 07:30 bis 12:30 Uhr)

    35576 Wetzlar, den 08.01.2024

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    Wolfgang Schuster
    Landrat

  • Amtliche Bekanntmachung des Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill

    Der Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill hat in seiner Sitzung am 29. November 2023 den Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 getroffen.

    Reiner Gail
    Vorstand

    Der vollständige Wortlaut der Haushaltssatzung 2024 sowie die Auslegungstermine können hier eingesehen werden:

  • Hinweisbekanntmachung

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bestimmt, dass Verkaufsstellen in der Kernstadt Wetzlar an 40 bestimmten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 für die Abgabe bestimmter Waren geöffnet sein dürfen.

    Die Festsetzung ist

    • auf bestimmte Straßen, Wege und Plätze in der Kernstadt Wetzlar
    • zum Vertrieb eines bereits gesetzlich beschränkten Sortimentes und
    • auf bestimmte Öffnungszeiten

    beschränkt.

    Der vollständige Wortlaut der Festsetzungsentscheidung kann hier eingesehen werden.

    Wetzlar, 03.01.2024
    i. V.
    Jochem
    Verwaltungsoberrat

  • Staatliche Fischerprüfungen 2024

    Im Jahr 2024 hält die Untere Fischereibehörde beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises an folgenden Terminen eine Fischerprüfung ab:

    • Donnerstag, den 18. April 2024
    • Donnerstag, den 16. Mai 2024
    • Donnerstag, den 10. Oktober 2024
    • Donnerstag, den 31. Oktober 2024

    Teilnehmer/innen mit Wohnort in Hessen können sich bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Untere Fischereibehörde, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, anmelden. Vor der Anmeldung hat der/die Antragsteller/in (ab dem 14. Lebensjahr) bei seiner/ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der Unteren Fischereibehörde zu beantragen. Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (abrufbar unter: lahn-dill-kreis.de/recht-ordnung/jagd-fischereiwesen). Dem Antrag ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung (gemäß § 21 Abs. 1 Hessische Fischereiverordnung) beizufügen. Minderjährige müssen außerdem eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters einreichen (siehe Antragsformular). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs für den gewünschten Prüfungstermin berücksichtigt. Der gewünschte Termin ist anzugeben. Personen, die ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht vollständig vorlegen, können zur Prüfung nicht zugelassen werden.

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    – Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr –

    Wetzlar, den 30. November 2023

    Im Auftrag
    gez. Strack-Schmalor
    Leitender Verwaltungsdirektor

    Die vollständige Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Beteiligungsbericht 2022

    Der Kreisausschuss teilt mit, dass der Beteiligungsbericht des Lahn-Dill-Kreises für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt. Der Beteiligungsbericht ermöglicht einen weitreichenden Überblick über die Unternehmensbeteiligungen des Lahn-Dill-Kreises. 

    Wetzlar, den 13. November 2023
    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    gez. Wolfgang Schuster
    Landrat

    Der Beteiligungsbericht kann hier eingesehen werden:

  • Amtliche Bekanntmachung des Kreisausschusses des Lahn-Dill-Kreises

    Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises als zuständige Aufsichtsbehörde über die Abwasserverbände im Sinne von § 7 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz macht die Genehmigung der neugefassten Verbandssatzung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze öffentlich bekannt.

    Der vollständige Wortlaut der Bekanntmachung kann im Internet unter www.lahn-dill-kreis.de eingesehen werden. Hinweis: Jede Person hat das Recht, die im Internet bekannt gemachte Feststellung während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auch bei dem Verband selbst kann die nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.

    Wetzlar, 15. November 2023

    Der Kreisausschuss
    Kommunal- und Finanzaufsicht – Verbandsaufsicht

    Im Auftrag

    Ulrich Jochem
    Verwaltungsoberrat

  • Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

    Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

    1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
    2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1] eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
    4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
    5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

    Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

    Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

    Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

    Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

    Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an

    Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

    Wetzlar, 10. November 2023

    Reinhard Strack-Schmalor

    Kreiswahlleiter

    [1] Nicht zu berücksichtigen ist ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab dem nach Artikel 50 Absatz 3 EUV die Verträge dort keine Anwendung mehr finden.

    Die originale Bekanntmachung kann hier eingesehen werden:

  • Amtliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung über die Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit

    nach 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung) vom 30. Juni 2015 (BGBl. S. 1098) und § 26 Absatz 1 Nr. 4 und 5b, § 38 Absatz 11 des Tiergesundheitsgesetzes vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) in den derzeit geltenden Fassungen.

    • Tierärztinnen und Tierärzten wird genehmigt, die Impfung empfänglicher, auf dem Hoheitsgebiet des Landrates des Lahn-Dill-Kreises gehaltener Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BT) Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) mit inaktivierten Impfstoffen durchzuführen. Diese Genehmigung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2024.
    • Die Übermittlung der Ohrmarkennummern der nach Nr. I geimpften Rinder durch den Tierhalter wird hiermit angeordnet.
    • Diese Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises folgenden Tag in Kraft.

    Die vollständige Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:

Kontakt

Lahn-Dill-Kreis

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-0

info@lahn-dill-kreis.de