23.01.2023 | 14:36
WARNUNG vor „Einladung zur Lebensmittel-Spezialitätenwoche“, „Alternative für Senioren“, Frankfurt am Main
Vorsicht: Wir gehen von einer der berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten (Senioren-Abzocke) aus!
WARNUNG vor folgender Einladung:
Überschrift:
- Einladung zur Lebensmittel-Spezialitätenwoche“ (im Umlauf seit Januar 2023)
„Firma“:
- „Alternative für Senioren“, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt
Unseriös, weil eine Reihe für unseriöse Kaffeefahrten typischer Merkmale erfüllt sind:
- An Stelle einer echten im Handelsregister eingetragenen Firma oder einer namentlich genannten natürlichen Person ist nur eine Phantasiebezeichnung genannt.
- Bei der Adresse in Frankfurt dürfte es sich um einen Bürodienstleister handeln, der dort eine seriös klingende Adresse gegen Entgelt bereitstellt, letztlich aber nur die eingehende Post weiterleitet.
- So oder so sind für den Verbraucher die Verantwortlichen nicht namhaft zu machen.
- Wer genau hinsieht, kann schon erkennen, dass Waren und Reisen verkauft bzw. vermittelt werden sollten, denn auf der Rückseite der Einladung sieht der Tagesablauf „Produktvorstellungen 2023“ und „Reisekatalog 2023/24“ vor.
- Verdächtig ist auch, dass für ein sehr einfaches und kleines Kreuzworträtsel eine Reihe von Gewinnen ausgelobt werden. Damit sollte niemend rechnen.
- Das Ziel der Fahrt wird nicht genau genannt oder wird erst gar nicht angesteuert. Das erschwert Ordnungsämtern und Polizei das Einschreiten gegen die Veranstaltungen, die praktisch ohne Ausnahme illegal sind.
Was wir befürchten:
- Attraktiv klingen die Ziele, die in den Einladungen genannt werden. Der unkritische Leser gewinnt den Eindruck eines attraktiven Tagesausflugs.
- Was dann kommt, ist aber eine Verkaufsveranstaltung, die sich über Stunden hinziehen kann, in denen sich gut geschulte Werbesprecher, die sich teilweise mit falschen Namen vorstellen, abwechseln.
- Es werden letztlich Matratzen, Bettauflagen, Nahrungsergänzungsmitteln oder andere Waren vertrieben, denen im Rahmen pseudowissenschaftlicher Vorträge heilende Wirkung angedichtet werden. Sprachlich wird der Plunder oft zu „Kuren“ oder „Therapien“ veredelt.
- Käufer werden angehalten Barzahlung oder Zahlung mittels EC-Karte (Giro-Card) vorzunehmen. Bargeld hinterlässt gar keine Spuren und bei der Zahlung am EC-Terminal kann man nicht zwingend erkennen, wer der Zahlungsempfänger ist.
- Auch Reisen werden angeboten. Auch hier kommt es oft zu Täuschungshandlungen, denn die Reisen werden oft sehr günstig angeboten oder sogar kostenlos. Im Kleingedruckten ist dann erfahrungsgemäß zu lesen, dass bei vergünstigten Reisen vor Ort ein Ausflugspaket zwingend zu buchen ist, dessen Kosten den Gesamtreisepreis auf ein Niveau heben, der in seriösen Reisebüros auch zu erzielen gewesen wäre.
- Die Geschenke oder Gewinne gibt es nicht oder nur, wenn sie geringwertig sind. Wie wir hören stehen nur zwei bis drei Euro pro Teilnehmer für Geschenke zur Verfügung.
Unsere inzwischen 15-jährigen Erfahrungen zeigen:
- Das Zeug ist nutzlos. Die Wirkung ist nicht bewiesen, Vorträge und eingespielte Videos haben mit dem Produkt nichts zu tun.
- Die Ware wird durchschnittlich zum 30 bis 50-fachen des Einkaufspreises und in Einzelfällen noch teurer verkauft. Sie ist damit massiv überteuert.
- Die Ware wird oft exklusiv für die Kaffeefahrtenwirtschaft hergestellt. Ein Preisvergleich ist damit nicht möglich.
- Die Werbesprecher sind oft polizeibekannt.
- Heutzutage werden außerdem oft „kostenlose“ Reisen angeboten. Aber selbst das ist eine Lüge, denn es werden Buchungsgebühren kassiert, oft in bar oder mittels Girocard-Terminals. Selbst der Blick auf den Kontoauszug klärt nicht, an wen überhaupt bezahlt wurde. Das Geld wird auch nicht zurückgezahlt, wenn Verbraucher vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das ist zwar rechtswidrig aber viele Opfer lassen es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Sie buchen die finanziellen Schäden verschämt als Lehrgeld ab und das Geschäftsmodel der Kaffeefahrten-Mafiosi geht auf. Unwissentlich unterschreiben arglose Kunden einen Vertrag, der sie außerdem zu erheblichen Zuzahlungen am Urlaubsort verpflichtet. Das wird verheimlicht und steht nur im Kleingedruckten.
Warnung erstmals veröffentlicht: 23. Januar 2023