Schulden können schnell zum Problem werden

Heute kaufen – morgen bezahlen. Mit einem Kleinkredit kein Problem! Praktisch alles kann „auf Kredit“ erworben werden: Auto, Möbel, Waschmaschine, Fernseher, Video, Handy bis zu Lebensmitteln und Kosmetik-Artikeln. Kreditfinanzierung von Wirtschaftsgütern aller Art ist in Deutschland von der Wirtschaft erwünscht und der Normalfall.

Bei ausreichendem finanziellem Spielraum ist Kreditaufnahme kein Problem. Einen Wegfall oder den Rückgang von Einnahmen oder den Eintritt sonstiger kritischer Lebensereignisse (Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit, Unfall etc.) plant jedoch kaum jemand ein, so dass immer häufiger aus einer „Verschuldung“ eine „Überschuldung“ wird.

Überschuldung bedeutet, dass die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Die Folge sind Lohn- oder Kontopfändungen durch die Gläubiger. Dies führt im Weiteren dazu, dass der Schuldner seine finanzielle Handlungsfähigkeit verliert. Auch das Heim der Familie kann bedroht sein, wenn die monatlichen Abzahlungsraten nicht mehr pünktlich entrichtet werden.

Anhand einer Haushaltsanalyse kann Ihnen die Schuldnerberatung helfen, Einsparpotentiale zu finden. Wenn nötig, schaltet sich die Schuldnerberatung auch in Verhandlungen mit den Bankinstituten ein.

Abtauchen ist keine Lösung

Es kann zu Rückständen bei der Zahlung von Miete und Energiekosten und damit zu einer Existenzbedrohung kommen. „Abtauchen“ ist dann keine Lösung. Bereits erste „Anzeichen“ wie etwa

  • zeitweilige oder dauernde finanzielle Engpässe
  • Überziehung des Girokontos
  • Mahn- und Vollstreckungsbescheide

sollten zum Anlass genommen werden, die Schuldnerberatung aufzusuchen. Je nach Situation kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzige Alternative für eine dauerhafte Entschuldung sein. In diesem Fall – sofern die Notwendigkeit in der Beratung deutlich wird – unterstützt Sie die Schuldnerberatung bei der Gestaltung des außergerichtlichen Einigungsversuchs sowie einer eventuell notwendigen Antragstellung beim Insolvenzgericht.

Wer kann zur Schuldnerberatung kommen?

Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger des Lahn-Dill-Kreises im Bedarfsfall berechtigt, die Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Selbständig Tätige dürfen wir nicht beraten. Ehemals Selbständige nur, wenn es keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gibt und weniger als 20 Gläubiger. Generell gilt: Je früher die Finanzprobleme angegangen werden, desto besser. Desto günstiger auch die Aussichten, einvernehmliche Lösungen zu erreichen, Kosten und Vermögensauskunft (früher: „eidesstattliche Versicherung“) zu vermeiden. Das Angebot des Lahn-Dill-Kreises ist kostenlos, die Inanspruchnahme freiwillig und vertraulich.

Was mache ich mit meinen Schulden?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Schuldnerberatung hat eine neue Website mit Fördermitteln des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz entwickelt.

Hier werden erste Erläuterungen zum Thema Schulden gegeben, Begrifflichkeiten erklärt und vieles mehr. Die Schuldnerberatung des Lahn-Dill-Kreises ist Mitglied der BAG.

Hier wird erklärt, wie man sich auf die Erstberatung vorbereitet.

Hier wird erklärt, wie Sie einen Überblick über den Schriftverkehr Ihrer Gläubiger behalten:

Wie erhalte ich einen Termin?

Das Beratungsteam der Schuldnerberatung arbeitet im Interesse größter Effektivität mit Terminvergaben. Unter Umständen müssen Beratungssuchende – außer in besonderen Krisenfällen wie Pfändung, Miet- und Energiekostenrückständen – eine Wartezeit in Kauf nehmen.

Die Schuldnerberatungstellen des Lahn-Dill-Kreises sind durch das Regierungspräsidium Gießen als geeignete Stellen im Sinne des § 305 InsO (Insolvenzordnung) anerkannt.

Was die Schuldnerberatung nicht leistet

Die Schuldnerberatung leistet keine finanziellen Hilfen. Sie darf auch keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung durchführen.

Was die Schuldnerberatung nicht leistet

Die Schuldnerberatung leistet keine finanziellen Hilfen. Sie darf auch keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung durchführen.

Formulare und Anträge zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto):

Formulare und Anträge zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto):

Kontakt

Schuldnerberatung - Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

schuldnerberatung-wetzlar@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Schuldnerberatung - Dillenburg

Wilhelmstraße 16
35683 Dillenburg

schuldnerberatung-dillenburg@lahn-dill-kreis.de