Waffen- & Sprengstoffwesen

Unsere Servicezeiten:
(Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung)

  • Montag: 07:30 – 12:30 Uhr

  • Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr

  • Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr

  • Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr
    und 13:30 – 18:00 Uhr*

  • Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

Hinweis

Persönliche Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden. Sie können gerne Ihre Anträge im schriftlichen Verfahren auf dem Postweg oder per E-Mail an uns richten.

*Annahmeschluss am Donnerstag ist um 17:30 Uhr.

waffe digital

Im Bereich Waffenrecht eröffnet Ihnen das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online bei der Waffenbehörde zu stellen. Über einen Antragsassistenten können Sie sich schnell informieren, den richtigen Antrag auswählen und sofort mit der Eingabe der Daten beginnen. Es ist möglich, dass Sie auch alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übersenden.

Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.

Grundsätzlich haben Sie selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit, über unsere bisherigen Formulare (siehe: Downloads) Ihre Anträge zu stellen.

Hier kommen Sie zum Portal „waffe digital“

Wir sind Ihre Ansprechpartner für Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse

  • Waffenrecht allgemein
  • Erteilung von Waffenscheinen zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
  • Erteilung von Waffenhandelserlaubnissen
  • Erteilung von Erlaubnissen für Waffen- und Munitionssammler
  • Erteilung von Schießerlaubnissen
  • Erteilung / Versagung von Genehmigungen zum Betrieb von Schießstätten
  • Sprengstoffrecht allgemein
  • Versagung und Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition (Waffenbesitzkarten für Jäger und Sportschützen)
  • Ausstellung von Europäischen Feuerwaffenpässen
  • Erteilung von Ein- und Ausfuhrbewilligungen
  • Bearbeitung von waffenrechtlichen Erbangelegenheiten
  • Austritte aus Schützenvereinen
  • Annahme von Waffen (Verzicht auf Waffen, Abgabe zur Vernichtung)
  • Erteilung von Kleinen Waffenscheinen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, die mit einem „PTB“-Zeichen im Kreis versehen sind
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen für den nichtgewerblichen Bereich (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Ausstellung der Erlaubnisse)

Formulare und Anträge – Waffenwesen

Formulare und Anträge

Kontakt

Julia Arzanov
Waffenwesen

Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Kontakt

Claire Finkenstein
Waffenwesen

Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Kontakt

Kerstin Schmeel
Fisch-, Jagd- und Sprengstoffwesen

Ordnungs- und Gewerberecht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar