Kommunal- und Finanzaufsicht

Kommunalaufsicht

Beschwerdemanagement bei Gesetzesverstößen der Gemeinden

Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung ist Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Seine Aufsicht beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht. Seine Aufgabe ist zu überwachen, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden.

Beschwerdemanagement bei persönlichem Fehlverhalten der kommunalen Wahlbeamten

Bei einem persönlichen Fehlverhalten der kommunalen Wahlbeamten wird im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde überprüft, ob die Vorwürfe die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens erfordern.

Weiterreichende Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport:

https://innen.hessen.de/kommunales/kommunales-selbstverwaltungsrecht

https://innen.hessen.de/kommunales/hessische-kommunalverfassung

Formulare und Anträge

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Kontakt

Ulrich Jochem

Stellv. Abteilungsleitung

Kommunal-, Finanz- Verbandsaufsicht

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-2100

kommunalaufsicht@lahn-dill-kreis.de