Kommunal- und Finanzaufsicht
Kommunalaufsicht
Beschwerdemanagement bei Gesetzesverstößen der Gemeinden
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung ist Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Seine Aufsicht beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht. Seine Aufgabe ist zu überwachen, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden.
Beschwerdemanagement bei persönlichem Fehlverhalten der kommunalen Wahlbeamten
Bei einem persönlichen Fehlverhalten der kommunalen Wahlbeamten wird im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde überprüft, ob die Vorwürfe die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens erfordern.
Weiterreichende Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport:
https://innen.hessen.de/kommunales/kommunales-selbstverwaltungsrecht
https://innen.hessen.de/kommunales/hessische-kommunalverfassung
Orden und Ehrungen
Kontakt
Ulrich Jochem
Stellv. Abteilungsleitung
Kommunal-, Finanz- Verbandsaufsicht
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar