Kreisrecht

Jeder Landkreis kann Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeit fallen, durch Satzungen regeln, solange nicht ein Gesetz des Bundes oder des Landes etwas anderes bestimmt. Dies gehört zu der den Landkreisen vom Grundgesetz her zugebilligten Selbstverwaltungsgarantie. Satzungen werden vom Kreistag beschlossen, anschließend vom Kreisausschuss ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Sie sind die „Gesetze auf Kreisebene“. Die Sammlung aller Satzungen sowie der sonstigen verbindlichen Regelungen bilden das Kreisrecht.

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