Kommissionen & Beiräte
Zur Unterstützung der Arbeit des Kreisausschusses wurden Kommissionen und Beiräte gebildet. Diesen Gremien gehören neben Mitgliedern des Kreisausschusses auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder von Vereinen oder Verbänden an. Die Tätigkeit in den Gremien erfolgt in der Regel ehrenamtlich.
Den Inklusionsbeirat des Lahn-Dill-Kreises gibt es seit 2007. Ziel und Aufgabe ist es, die Öffentlichkeit, Institutionen und Behörden für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Außerdem soll durch den Inklusionsbeirat ein Netzwerk der unterschiedlichen Vereine und Verbände aufgebaut und eine optimale Informationssituation seitens der Verwaltung geschaffen werden.
Sitzungsort und -beginn werden in der Regel 10 Tage vor der Veranstaltung öffentlich bekannt gemacht.
Sitzungstermine 2024
22.02.2024
06.06.2024
29.08.2024
28.11.2024
Kontakt:
Heike Weber-Humrich
06441 407-1711
heike.weber-humrich@lahn-dill-kreis.de
Was ist der Fahrgastbeirat?
Den Fahrgastbeirat – ein Gemeinschaftsprojekt von Kreis und Stadt – gibt es seit Ende 2013. Ein Novum, denn bis dahin arbeitete ein solches Gremium weder auf Kreis- noch auf Stadtebene. Der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar sind für die Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in ihren Gebieten zuständig.
Sitzungstermine Fahrgastbeirat
Bisher vorgesehen:
- Mittwoch, 24. April 2024,
- Freitag, 12. Juli 2024,
- Dienstag, 12. November 2024.
Die Sitzungen sind öffentlich – interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Ort und Tagesordnung werden vor den Sitzungen unter Bekanntmachungen veröffentlicht.
Landrat Wolfgang Schuster berief für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2025 die Mitglieder in den Jagdbeirat.
Kontakt:
Volkmar Peter
06441 407-2400
volkmar.peter@lahn-dill-kreis.de
Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz steht der Unteren Naturschutzbehörde ein Naturschutzbeirat beratend zur Seite. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der bundesweit anerkannten Naturschutzverbände sowie der politischen Parteien. Einerseits haben insbesondere die Naturschutzverbände ein nachvollziehbares Interesse daran, an wichtigen Planungen und Entscheidungen, die den Natur- und Landschaftsschutz im Lahn-Dill-Kreis betreffen, beteiligt zu werden, andererseits kann auch die Untere Naturschutzbehörde von der speziellen Sach- und Ortskenntnis der Mitglieder des Naturschutzbeirates profitieren. Dieses Geben und Nehmen hat sich in den letzten Jahren sehr positiv auf die Akzeptanz des Naturschutzes in der Region ausgewirkt.
Die Mitglieder des Naturschutzbeirates und ihre Stellvertreter werden vom Kreisausschuss berufen, die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Rechtsgrundlage
§ 57 Hessisches Naturschutzgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung.
Ob Extremismus in allen Facetten, Schule schwänzen, Gewalt an Schulen, Sicherheit für Senioren, Bildungsprojekte oder öffentliche Veranstaltungen zu verschiedensten Themen – die Dinge, mit denen sich der Präventionsrat des Lahn-Dill-Kreises beschäftigt, sind sehr vielfältig.
Der Präventionsrat im Lahn-Dill-Kreis konstituierte sich im Jahr 2003, seine Mitglieder kommen aus den Bereichen Politik, Kirche, Verwaltung, Polizei, Justiz und Schule. Weiterhin sind die Inhaberinnen der DEXT-Fachstellen (DEXT = Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention) des Lahn-Dill-Kreises und der Stadt Wetzlar Mitglieder des Rates.
Den Vorsitz hat Stephan Aurand, Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent des Lahn-Dill-Kreises. Geschäftsführer ist Matthias Holler, Leiter der Fachstelle Prävention in der Abteilung Soziales und Integration des Lahn-Dill-Kreises. Er ist außerdem Geschäftsführer des WIR- bzw. Integrationsbeirates im Lahn-Dill-Kreis.
Das Gremium greift aktuelle Themen und Probleme auf, koordiniert und ist – als soziales Fachgremium – beratend tätig.
Jahresberichte
Geschäftsbericht 2020-2021
Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2017
Jahresbericht 2015 – 2016
Jahresbericht 2003 – 2009
Sonstiges
Wetzlarer Erklärung der Behördenleiter
Kontakt:
Matthias Holler
Abteilung Soziales und Integration
Geschäftsführung Präventionsrat,
Leitung Fachstelle Prävention
06441 407-1486
matthias.holler@lahn-dill-kreis.de
Jonas Till Kruthoff
DEXT-Fachstelle
06441 407-1490
dext@lahn-dill-kreis.de
Matthias Bender
Abteilung Soziales und Integration
Assistenz Fachstelle Prävention
06441 407-1466
matthias.bender@lahn-dill-kreis.de
Im Februar 2017 hat der Kreistag die Gründung des WIR-Beirates beschlossen. Personen aus Politik, Kirchen und Freikirchen, muslimischen Gemeinden, Sport, Ausländerbeiräten, ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe und Verwaltung bilden den Beirat. Dieser soll die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund im Lahn-Dill-Kreis vertreten.
Neben der Verbesserung schulischer und beruflicher sowie kultureller und sozialer Integration sind die Vermittlung der Grundwerte unseres Grundgesetzes und der Deutschen Sprache wichtige Themen. Die Bewältigung dieser Aufgaben kann nur gesamtgesellschaftlich gelingen.
So lobt der Lahn-Dill-Kreis beispielsweise jährlich einen Integrationspreis aus, der Ideen würdigt, die zu einer gelingenden Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen.
Informationen zum Landesprogramm gibt es in dieser Förderrichtlinie oder über den Integrationskompass.
Weitere Informationen zum WIR-Beirat und dem Vielfaltszentrum finden Sie hier.
Die Aufgaben des Jugendamtes werden nach § 70 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Der Jugendhilfeausschuss ist also Teil des Jugendamtes. Dieser Sonderstatus der Jugendbehörde geht bereits auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus den 20iger Jahren zurück und wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jugendwohlfahrtsgesetz – dem „Vorläufer“ des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – festgeschrieben. Mit dieser Zweigliedrigkeit trägt der Gesetzgeber der besonders verantwortungsvollen Arbeit für die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen und deren Familien Rechnung.
Während die Verwaltung des Jugendamtes – im Lahn-Dill-Kreis ist das die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe – die laufenden Geschäfte führt, ist der Jugendhilfeausschuss für alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Jugendhilfe sind, zuständig.
Mitglieder
Entsprechend der Bedeutung dieser Aufgabe ist der Jugendhilfeausschuss zusammengesetzt:
Unter den 15 stimmberechtigten Mitgliedern und 16 Mitgliedern in beratender Funktion befinden sich Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages, des Kreisausschusses, der Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, der Jugendverbände und freien Trägern der Jugendhilfe sowie von Behörden und Institutionen, deren Tätigkeit sich auf junge Menschen und deren Familien auswirkt. Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses, die Wahl seiner Mitglieder und das Vorschlagsrecht sind gesetzlich im SGB VIII, dem Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) und der Satzung geregelt. Der aktuellen Mitgliederliste sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der derzeitigen Legislaturperiode des Kreistages zu entnehmen.
Aufgaben
Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien
Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Jugendhilfeplanung
Förderung der freien Jugendhilfe (freie Träger der Jugendhilfe)
Im Unterschied zu anderen Ausschüssen und Kommissionen nach hessischem Kommunalrecht hat er ein eigenes Beschlussrecht:
Er entscheidet eigenständig im Rahmen der Beschlüsse des Kreistages und der von diesem zur Verfügung gestellten Mittel.
Er hat ein eigenständiges Antragsrecht gegenüber dem Kreistag.
Er soll vor jeder Beschlussfassung des Kreistages zu Angelegenheiten der Jugendhilfe gehört werden.
Er soll vor der Berufung der Leiterin/des Leiters des Jugendamtes gehört werden.
Dem Jugendhilfeausschuss arbeitet ein Fachausschuss zu, deren Mitglieder von ihm berufen werden:
Fachausschuss Jugendhilfeplanung und -entwicklung, Kindertagesbetreuung und allgemeine Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind in der Regel öffentlich. Die Sitzungstermine sind öffentlich bekanntzugeben und es sind Niederschriften anzufertigen.
Die veröffentlichten Einladungen mit Unterlagen und genehmigten Niederschriften mit entsprechenden Anlagen finden Sie im Kalender des Gremienportals unter dem jeweiligen Datum der Jugendhilfeausschusssitzung.
Nach dem Hessischen Krankenhausgesetz wählen die Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte oder die Kreistage für die Dauer ihrer Wahlperiode einen oder mehrere Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertretungen. Beschäftigte des Krankenhausträgers sind nicht wählbar, dies gilt aber nicht für ehemalige Beschäftigte.
Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher arbeiten ehrenamtlich und übernehmen ein sehr verantwortungsvolles Amt, das ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Engagement erfordert. Sie prüfen Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten und vertreten deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Häufige Themen sind z. b. Lärm bei Bauarbeiten, Essen, Besucherzeitregelungen, Pflegedienst, Hygiene etc.
Die Patientenfürsprecherin bzw. der Patientenfürsprecher legt jährlich einen Bericht vor, der an das Hessische Sozialministerium, den betroffenen Krankenhausträger, die Stadtverordnetenversammlung oder den Kreistag bzw. die Fraktionen weitergeleitet wird.
Kontakt:
Sandra von Eicken
06441 407-1225
sandra.voneicken@lahn-dill-kreis.de
Die Frauen- und Gleichstellungskommission des Lahn-Dill-Kreises ist ein Gremium auf Landkreisebene zur Förderung der Gleichberechtigung. Gesetzliche Grundlage der Arbeit ist die Hessischen Landkreisordnung (HKO), in der unter anderem in § 43 die Bildung von Kommissionen geregelt ist.
Die Mitglieder der Frauen- und Gleichstellungskommission sind generell weiblich. Allerdings ist geregelt, dass die amtierende Landrätin bzw. der amtierende Landrat den Vorsitz der Kommission wahrnimmt.
Die Frauen- und Gleichstellungskommission des Lahn-Dill-Kreises befasst sich mit allen Fragen, die Frauen im Lahn-Dill-Kreis betreffen. Sie berät den Kreisausschuss in nichtöffentlicher Sitzung und empfiehlt und initiiert Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung. Die Mitglieder der Kommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
In der Frauen- und Gleichstellungskommission arbeiten Frauen aus den Fraktionen des Kreistags und aus Vereinen und Verbänden (z. B. Sozialwerk Haushalt und Familie, Frauenhaus, Landfrauen) sowie Vertreterinnen von Frauengruppen (Frauen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende u. a.) mit. Die Frauen- und Gleichstellungskommission ist ein überparteiliches Netzwerk, das sich seit seinem Bestehen u a. für die finanzielle Unterstützung frauenrelevanter Projekte im Lahn-Dill-Kreis eingesetzt hat. Viele Einrichtungen von und für Frauen, mit denen es heute feste Verträge gibt (z. B. Frauenhaus, Kinderschutzbund) haben als von der Kommission unterstützte Projekte begonnen.
Zu den Anfängen der Frauenkommission (seit 2016 Frauen- und Gleichstellungskommission)
Mitte der 1980er Jahre kamen im Lahn-Dill-Kreis Vertreterinnen von Frauengruppen, Frauenverbänden und Frauen der Parteien zusammen, um Ziele, Aufgaben und Organisationsform einer neu zu schaffenden „Gleichstellungsstelle“ zu beraten. Am 5. Mai 1986 wurde vom Kreistag ein Organisationsmodell beschlossen, das neben der Einrichtung eines „Referates für Frauenfragen“ eine Frauenkommission umfasste. Damit wurde die Arbeit der Frauengruppen und -verbände institutionalisiert, die hier vertretenen sachkundigen Einwohnerinnen erhielten den Auftrag, den Kreisausschuss in allen Frauen betreffenden Fragen zu beraten. Hintergrund war die Erkenntnis, dass die Verfassungsbestimmung des Grundgesetzes – Männer und Frauen sind gleichberechtigt – noch immer nicht durchgesetzt ist und mit den bis dahin vorhandenen Möglichkeiten kaum auf Anliegen und Probleme gerade auf kommunaler Ebene reagiert werden konnte.
Zusammenarbeit Frauenbüro – Frauen- und Gleichstellungskommission
Die Mitarbeiterinnen des Frauenbüros bringen die Beratungen und Entscheidungen der Kommission in die Verwaltung und ihre eigene Arbeit ein. Umgekehrt bindet die Frauen- und Gleichstellungskommission die Arbeit des Frauenbüros an die Politik an.
Das Frauenbüro hat die Geschäftsführung der Frauen- und Gleichstellungskommission. Dazu gehören neben Einladungen und Protokollführung auch die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen und von Veranstaltungen.
Nach § 148 Hessisches Schulgesetz bildet der Landkreis als Schulträger eine oder mehrere Schulkommissionen. Diese werden von dem Kreisausschuss im Sinne des § 72 Hessische Gemeindeordnung sowie § 43 Hessische Landkreisordnung zur Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche bestellt.
Den Schulkommissionen müssen angehören:
- Lehrerinnen oder Lehrer
- Eltern
- Schülerinnen oder Schüler
- sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Kirchen und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Die Mitglieder der Schulkommission sind ehrenamtlich tätig. Die Vertreterinnen und Vertreter werden auf Vorschlag der jeweils zuständigen Stellen vom Kreistag ernannt. Die vorgeschlagenen Personen müssen ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben.
Die Schulkommission hat die Aufgabe, bei der Verwaltung der Schulen des Lahn-Dill-Kreises mitzuwirken. Sie soll insbesondere vor Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften und der Entscheidung in wichtigen Fragen der Schulentwicklung und Schulorganisation gehört werden.
Aufgaben/Rechte der Schulkommission:
- Beteiligung an den wesentlichen Entscheidungsprozessen
- Hilfsorgan des Kreisausschusses (à Beschränkung der Tätigkeit auf die äußere Schulträgerschaft)
- Mitwirkung an den laufenden Verwaltungsangelegenheiten und Aufgaben, die der Kreistag dem Kreisausschuss übertragen hat
- Möglichkeit zur Heranziehung der Schulkommission zur Vorbereitung der Beschlüsse
- Schulhaushalt
- Schulentwicklungsplan nach § 145 HSchG
- Einzelne Organisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG
Im Weiteren berät die Sportkommission den Kreisausschuss in allen wichtigen Fragen und Angelegenheiten des Sports im Lahn-Dill-Kreis, so z. B. zu den Sporthallenvergaberichtlinien oder den Nutzungsordnungen für kreiseigene Sporthallen außerhalb des Schulsportangebots.
In der Sportkommission vertreten sind Mitglieder des Kreisausschusses, des Kreistages, des Sportkreises Lahn-Dill, des Turngaus Lahn-Dill sowie die Schulsportkoordinatorin/der Schulsportkoordinator.
Weitere Informationen zum Thema Sport-, Kultur und Ehrenamt finden Sie hier.
Klimaschutz ist ein drängendes Thema unserer Zeit. Wichtige Einflussfaktoren für eine zukunftsfähige Entwicklung sind dabei eine nachhaltige Energieversorgung, die Energieeffizienz und die Möglichkeiten der nachhaltigen Mobilität.
Bereits 2015 hat der Kreis die Umsetzung eines Energie- und Klimaschutzkonzeptes beschlossen. Seit 2016 gibt es die Stelle eines Energie- und Klimaschutzmanagements und seit 2018 die eines Mobilitätsmanagements.
Am 16.10.2019 hat der Kreisausschuss die Bildung einer Kommission „Energie, Klimaschutz und Mobilität“ für den Lahn-Dill-Kreis beschlossen.
Aufgabe der Kommission „Energie, Klimaschutz und Mobilität“ ist es den Kreisausschuss bei allen energie-, klima-, und mobilitätsrelevanten Themen zu beraten und die Umsetzung der Klimaziele für den Lahn-Dill-Kreis zu begleiten.
Die Kommission setzt sich aus Vertretern aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammen. Neben Mitgliedern der Fraktionen und des Kreisausschusses sind noch die Bürgermeister, kommunale Energieversorgungsunternehmen, die Kreishandwerkerschaft, IHK, Schornsteinfeger, Energieberater, Verkehrsverbünde, Forst, Fahrrad- und Automobilverbände, Genossenschaften, Schulen, Wohnungsbaugesellschaften und die IHK mit jeweils einer Person in dem Gremium vertreten.
Die Zusammenkunft der Kommission ist etwa 2x jährlich vorgesehen und kann je nach Themenrelevanz angepasst werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Energie- und Klimaschutzmanagement.
Die Betriebskommission der Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) des Lahn-Dill-Kreises überwacht die Betriebsleitung des Eigenbetriebes und bereitet die nach dem Eigenbetriebsgesetz und der vom Kreistag erlassenen Eigenbetriebssatzung erforderlichen Beschlüsse des Kreistages vor. Daneben hat die Betriebskommission eine Reihe von eigenen Zuständigkeiten, die sich aus der Eigenbetriebssatzung ergeben.
Mitglieder der Betriebskommission sind:
a) Kraft Amtes der Landrat/die Landrätin des Lahn-Dill-Kreises oder in seiner/ihrer Vertretung ein von ihm/ihr bestimmtes Mitglied des Kreisausschusses sowie drei weitere vom Kreisausschuss zu benennende Mitglieder des Kreisausschusses, darunter muss der/die für das Finanzwesen des Lahn-Dill-Kreises zuständige Beigeordnete sein;
b) vier Mitglieder des Kreistages, die dieser für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte wählt;
c) zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden; sollte dem für den Eigenbetrieb zuständigen Personalrat nur 1 Mitglied angehören, wird nur dieses vom Kreistag entsandt;
d) vier weitere Vertreter/-innen als wirtschaftlich und technisch besonders erfahrene Personen. Diese werden vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.
(Volkshochschule und Musikschule)
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Lahn-Dill-Akademie des Lahn-Dill-Kreises überwacht die Betriebsleitung des Eigenbetriebes und bereitet die nach dem Eigenbetriebsgesetz und der vom Kreistag erlassenen Eigenbetriebssatzung erforderlichen Beschlüsse des Kreistages vor. Daneben hat die Betriebskommission eine Reihe von eigenen Zuständigkeiten, die sich aus der Eigenbetriebssatzung ergeben.
Mitglieder der Betriebskommission sind:
a) Kraft Amtes der Landrat/die Landrätin des Lahn-Dill-Kreises oder in seiner/ihrer Vertretung ein von ihm/ihr bestimmtes Mitglied des Kreisausschusses sowie drei weitere vom Kreisausschuss zu benennende Mitglieder des Kreisausschusses, darunter muss der/die für das Finanzwesen des Lahn-Dill-Kreises zuständige Beigeordnete sein;
b) vier Mitglieder des Kreistages, die dieser für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte wählt;
c) zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebs, die auf dessen Vorschlag vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden; sollte dem für den Eigenbetrieb zuständigen Personalrat nur 1 Mitglied angehören, wird nur dieses vom Kreistag entsandt;
d) drei weitere Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens und der gesellschaftlichen Bereiche. Diese werden vom Kreistag nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt.