17.01.2025 | 13:56

Wohngeld: Ab Januar 2025 gibt es mehr Geld

Haushalte sollten jetzt ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen

Symbolbild Geldscheine Foto: Lahn-Dill-Kreis

Ab Januar 2025 gibt es mehr Wohngeld. Haushalte sollten jetzt ihren Anspruch prüfen lassen. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen sind die Wohnkosten eine finanzielle Belastung. Hier hilft das Wohngeld-Plus. Dieser staatliche Zuschuss gilt sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherungsgrenze.

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2025 angehoben. Die Erhöhung erfolgt alle zwei Jahre, diesmal um circa 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro im Monat.  Anspruch auf Wohngeld-Plus haben alle Bürgerinnen und Bürger mit einem geringen Einkommen. Das gilt insbesondere für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt Anspruch auf BAföG hat
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Wer bereits andere Leistungen erhält, wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.

Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Mal Wohngeld beziehen möchten, benötigen hierfür einen Antrag der zuständigen örtlichen Behörde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde des Lahn-Dill-Kreises stehen an den beiden Standorten in Wetzlar und Dillenburg für alle Fragen zur Verfügung. Sie klären auch, ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, müssen keinen neuen Antrag für die Erhöhung ab dem 1. Januar 2025 stellen. Diese wird automatisch ausgezahlt.

Die Wohngeldbehörde des Landkreises ist telefonisch unter 06441 407-1407 und per Mail an wohngeld@lahn-dill-kreis.de und wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de erreichbar.