18.12.2024 | 10:00

Weniger Amtsgänge: Aufenthaltserlaubnis verlängert sich automatisch

Ehrenamtliche sind wichtige Multiplikatoren für geflüchtete Ukrainer im Lahn-Dill-Kreis

Symbolbild Aufenthaltstitel Foto: Stadtratte von Getty Images via canva.com

Symbolbild Aufenthaltstitel Foto: Stadtratte von Getty Images via canva.com

Für Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sowie deren Familienangehörige wird die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland automatisch verlängert. Das hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kürzlich mitgeteilt. „Das bedeutet, dass Aufenthaltstitel, die am 1. Februar 2025 noch gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert werden“, sagt Landrat Carsten Braun. Das betreffe die Mehrheit der in den Lahn-Dill-Kreis geflohenen Menschen aus der Ukraine.

„Amtsgänge fallen weg, es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Das ist eine erhebliche Erleichterung für die Geflüchteten“, ergänzt der Landrat. Dabei sei es außerdem wichtig, die neuen Fristen für Drittstaatenangehörige zu beachten. Für Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine keinen unbefristeten Aufenthaltstitel besaßen, endet der vorübergehende Schutz am 5. März 2025. Ehrenamtlich Tätige sollten daher darauf achten, dass diese Personengruppe ihre Aufenthaltstitel rechtzeitig verlängert oder auf einen anderen Status umstellt, um eine Ausreisepflicht zu vermeiden. „Ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe spielen eine wichtige Rolle bei der Information und Unterstützung der betroffenen Menschen, um diese über den aktuellen Stand der Verordnung zu informieren, damit sie rechtzeitig die erforderlichen Schritte unternehmen können,“ schließt der Landrat ab.

Alle wichtigen Änderungen, die die Aufenthaltserlaubnis von geflüchteten Menschen aus der Ukraine betreffen, finden Interessierte auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.