19.06.2023 | 08:34

Reguläre Einreisebestimmungen für Menschen mit Heimtieren aus der Ukraine

Sonderregelungen für geflüchtete Menschen mit Hunden, Katzen und Frettchen entfallen

Hund an der Leine

Foto: Lahn-Dill-Kreis

Seit Samstag, 17. Juni 2023, gelten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die mit Frettchen, Katzen und Hunden in Deutschland ankommen, die standardmäßigen Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Länder und Länder, die nicht als frei von Tollwut gelten. Der Bund hat die erleichterte Regelung zur Einreise mit Heimtieren aus dem vergangenen Jahr aufgehoben. Grund dafür ist der Schutz vor der Einschleppung und der Verbreitung von Tollwut.

Die üblichen Bestimmungen schreiben vor, dass die betroffenen Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Zudem müssen die Besitzerinnen und Besitzer die Impfung gegen Tollwut und einen ausreichenden Antikörper-Nachweis mit einem Ausweis belegen können.

Für Welpen gilt: Sie dürfen frühstens sieben Monate nach ihrer Geburt in die EU eingeführt und nicht zum Verkauf nach Deutschland gebracht werden.

Generell schreibt die Verordnung vor, dass höchstens fünf Heimtiere pro Person mitgeführt werden dürfen.

Weitere Informationen zu den Regelungen finden Interessierte beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Hintergrund

Ab März 2022 galten erleichterte Einreiseregelungen für Menschen mit Heimtieren aus der Ukraine. Der Bund wollte damit eine schnelle Einreise für Menschen in Not ermöglichen. Voraussetzung war, dass diese unverzüglich die Veterinärämter vor Ort kontaktieren, um den Tollwutstatus der Tiere prüfen zu lassen. Nach Abstimmungen zwischen ukrainischen Behörden und der EU gelten nun wieder die üblichen Einreiseregelungen.