22.01.2025 | 09:39
Maul- und Klauenseuche: Was bedeutet das für den Lahn-Dill-Kreis?
Kreis-Veterinäramt klärt über Maßnahmen, Folgen und Risiken auf
Erstmals seit 1988 ist in Deutschland wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. Hierbei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen betrifft. Menschen erkranken nicht an MKS, können das Virus jedoch über Kleidung, Schuhe oder Gegenstände weitertragen. Das Kreis-Veterinäramt informiert darüber, was das für Tiere und Menschen im Lahn-Dill-Kreis bedeutet und über empfohlene Vorsichtsmaßnahmen, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Biosicherheitsmaßnahmen als wichtigsten Schutz
Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises betont, dass strikte Biosicherheitsmaßnahmen der wichtigste Schutz für Tierbestände sind. Das sind Vorkehrungen, die getroffen werden, um die Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten bei Tieren oder Pflanzen zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion, das Tragen von Schutzkleidung, die Begrenzung von Tierkontakten und die Kontrolle von Transportwegen. Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Ausbreitung effektiv zu stoppen.
„Jeder Betrieb trägt Verantwortung für den Schutz aller Tierhaltungen des Kreises. Das Einhalten strengster Hygienevorschriften ist entscheidend, um unsere Tierbestände und die Lebensmittelproduktion zu sichern“, erklärt Giuseppe Bosco, Leiter des Kreis-Veterinäramts.
Maßnahmen für Tierparks und private Tierhaltung
Tierparks im Lahn-Dill-Kreis wurde empfohlen, direkten Kontakt zwischen Besuchenden und empfänglichen Tierarten, wie Rindern, Schafen oder Ziegen, zu unterbinden und verstärkte Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Private Tierhalterinnen und -halter von Paarhufern werden dazu aufgerufen, ihre Tiere durch strikte Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Das Veterinäramt empfiehlt, auf die Teilnahme an Tierausstellungen zu verzichten und den Kontakt zu fremden Tieren zu vermeiden. Im Verdachtsfall sollte unverzüglich eine Tierärztin oder ein Tierarzt kontaktiert werden.
Sollten sich in den nächsten Tagen keine weiteren MKS-Fälle bestätigen, so rechnet das Veterinäramt damit, dass die Maßnahmen noch etwa zwei Wochen aufrechterhalten werden sollten.
Haustiere als potenzielle Überträger
Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht an MKS erkranken, das Virus jedoch weitertragen. Daher könnten im Fall eines Ausbruchs Einschränkungen für Freiläufer verhängt werden. Tierhalterinnen und -haltern mit empfänglichen Tieren wird geraten, den Kontakt zu fremden und freilaufenden Haustieren zu minimieren.
Folgen eines Ausbruchs im Lahn-Dill-Kreis
„Ein Ausbruch der MKS hätte gravierende Konsequenzen. Im Umkreis von etwa einem Kilometer um den betroffenen Betrieb müssten alle empfänglichen Tiere getötet werden. Zudem wären Viehverkehr und Handel mit Tieren sowie tierischen Produkten in Hessen stark eingeschränkt“, schildert Bosco.
Hinweise für die Bevölkerung
Die Kreisverwaltung appelliert an die Bevölkerung, keine Lebensmittel an Haus- oder Wildtiere zu verfüttern, um eine Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden. Allgemein gelten auch hier die Biosicherheitsmaßnahmen als oberstes Gebot. Verdachtsfälle sollten umgehend dem Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises gemeldet werden: