15.07.2024 | 11:03

Kreis-Gesundheitsamt gibt Tipps für korrekten Sonnenschutz

Intensive Sonneneinstrahlung schädigt Hautzellen und erhöht Hautkrebsrisiko

Beim Eincremen mit Sonnenschutzmittel sollte nicht nur auf den Lichtschutzfaktor, sondern auch auf eine ausreichende Menge geachtet werden. Foto: Lahn-Dill-Kreis/Marie-Therese Koch

Die zuletzt und wieder bevorstehenden hohen Temperaturen locken viele Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises an Badeseen und ins Freibad. Das Kreis-Gesundheitsamt warnt jedoch vor den Risiken, die von UV-Strahlung ausgehen. Sie ist einerseits natürlicher Teil der Sonnenstrahlung und erforderlich für die Anregung der körpereigenen Vitamin D-Bildung, andererseits jedoch bei Einwirkung auf die Haut die hauptsächliche Ursache für die Entstehung von Hautkrebs.

Um die Haut im Sommer gut zu schützen, gibt das Kreis-Gesundheitsamt Tipps für den Sonnenschutz. Bei der Anwendung von Schutzmaßnahmen gilt die Reihenfolge: Vermeiden, Bedecken, Cremen! Dabei ist vor allem die individuelle Empfindlichkeit der Haut gegenüber der UV-Strahlung zu beachten. Die sogenannte Eigenschutzzeit, also wie lange die Haut vor dem Verbrennen durch Sonneneinstrahlung geschützt ist, variiert je nach Hauttyp. Je heller der Hauttyp, desto weniger ist man vor UV-Strahlung geschützt.

Außerdem gibt es Risikogruppen, die besonders auf guten Sonnenschutz achten sollen. Dazu zählen Kinder, insbesondere Säuglinge, Menschen mit hellerer Haut, hellem oder rotem Haar oder vielen „Leberflecken“ beziehungsweise „Muttermalen“. Des Weiteren sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Menschen, die Medikamente einnehmen, welche die Lichtempfindlichkeit erhöhen, besonders gefährdet. Auch Personen mit einer persönlichen oder familiären Vorgeschichte von Hautkrebs sowie Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen und daher einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu den Risikogruppen. Darunter zählen zum Beispiel im Freien arbeitende Personen und Menschen, die sich in der Freizeit häufig im Freien aufhalten.

Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexposition
Bereits bei mittlerer und hoher UV-Bestrahlungsstärke (UV-Index 3 bis 7) sollten in der Mittagszeit schattige Plätze aufgesucht werden. Bei sehr hoher UV-Bestrahlungsstärke (UV-Index 8 und höher) sollte der Aufenthalt im Freien während der Mittagszeit möglichst vermieden und Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden verlegt werden. Ein Sonnenbrand ist unbedingt zu vermeiden. Die meisten Wetter-Apps zeigen die UV-Belastung an. Auch wenn es bewölkt ist, kann die UV-Belastung hoch sein.

Tragen geeigneter Kleidung
Wichtig ist, sich vor Sonneneinstrahlung zu schützen, zum Beispiel durch leichte, bedeckende Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille. Besonders Kinder sollten bei starker Sonnenstrahlung hautbedeckende Kleidung tragen. Säuglinge sollten der direkten Sonne nicht ausgesetzt werden.

Anwendung von Sonnenschutzmitteln
Beim Eincremen mit Sonnenschutzmittel sollte dieses ausreichend dick und gleichmäßig auf allen freien Hautflächen aufgetragen werden (Zwei Milligramm pro Quadratzentimeter), um einen Schutz zu gewährleisten. Bei einem durchschnittlichen Erwachsenen sind dies ungefähr vier gehäufte Esslöffel voll, um sich von Kopf bis Fuß einzucremen. Dabei sollte ein ausreichend hoher Lichtschutzfaktor von mindestens 30 verwendet werden. Je nach Hauttyp oder Aufenthaltsort kann auch ein höherer Lichtschutzfaktor erforderlich sein. Die Sonnencreme sollte etwa 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne gleichmäßig auf alle freien Hautflächen aufgetragen werden. Nach zwei Stunden sowie nach dem Schwimmen beziehungsweise Baden muss man die Sonnencreme erneut auftragen.

Hautkrebsrisiko durch Früherkennungsuntersuchung senken
Neben weißem Hautkrebs ist vor allem der schwarze Hautkrebs gefährlich. Schwarzer Hautkrebs zählt sowohl bei Männern als auch bei Frauen in Hessen zu den fünf häufigsten Krebserkrankungen. Beispielsweise gab es im Jahr 2021 in Hessen insgesamt 2.062 Neuerkrankungsfälle an schwarzem Hautkrebs. Frauen erkranken durchschnittlich früher als Männer. Auch wenn das Risiko mit dem Alter ansteigt, betrifft es ebenso jüngere Menschen.
Frühzeitig erkannt, ist Hautkrebs aber gut heilbar. Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung bei einer Hausärztin beziehungsweise einem Hautarzt oder einer dafür qualifizierten Hausärztin beziehungsweise -arzt.