19.07.2023 | 10:25
Jetzt Schüler-BAföG für 2023/2024 beantragen
Ansprechpersonen beim Lahn-Dill-Kreis sind telefonisch und per Mail bei Fragen erreichbar
Schülerinnen und Schüler können ab jetzt Schüler-BAföG für das kommende Schuljahr 2023/2024 beim Lahn-Dill-Kreis beantragen. Eine wichtige Voraussetzung: Die Erziehungsberechtigten müssen einen ständigen Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben.
Die BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises rät dazu, den BAföG-Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit dieser zügig bearbeitet werden kann und nach erfolgreichem Bescheid auch die finanziellen Leistungen schnell gewährt werden.
Ob ein tatsächlicher Anspruch auf BAföG besteht, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben der Frage, ob die besuchte Schule dem Grunde nach förderungsfähig ist, spielt unter anderem auch das Einkommen der Eltern eine wichtige Rolle.
Zu erwähnen ist noch, dass das Höchstalter für eine Beantragung von Leistungen nach dem BAföG auf 45 Jahre angehoben wurde.
Nähere Auskünfte zum Antragsverfahren und über mögliche Ansprüche erhalten Interessierte bei der BAföG-Stelle des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, telefonisch unter den Rufnummern 06441 / 407–1462 oder 1463 oder per E-Mail an bafoeg@lahn-dill-kreis.de.
Ergänzende Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie zudem unter www.lahn-dill-kreis.de/bafoeg.
Chancen auf Ausbildungsförderung könnten Schülerinnen und Schüler folgender Ausbildungsstätten haben:
Ausbildungsstättenart | Wohnung bei
den Eltern |
Wohnung nicht bei den Eltern |
weiterführende, allgemeinbildende Schulen – ab der Klasse 10 – sowie Fachoberschulen (Zugangsvoraussetzung: ohne abgeschlossene Berufsausbildung) | – |
EURO 632,00 |
Berufsfachschulen | EURO 262,00 *) | EURO 632,00 |
Fachschulen, deren Besuch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich ist |
EURO 262,00 |
EURO 632,00 |
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen**) und Fachoberschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung***) |
EURO 474,00 |
EURO 736,00 |
Fachschulen (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendgymnasium und Kollegs |
EURO 480,00 |
EURO 781,00 |
*) sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird
**) ab dem 3. Semester
***) keine Gültigkeit für „Mischklassen“