25.07.2024 | 13:59

Impfung schützt vor schwerem Verlauf der Blauzungenkrankheit

Ausbruch im Vogelsbergkreis hat auch Auswirkungen auf den Lahn-Dill-Kreis

Das Land Hessen ist nicht mehr frei von der Blauzungenkrankheit. Rinder, Schafe und Ziegen, die in BTV-freie Gebiete transportiert werden sollen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Foto: Lahn-Dill-Kreis/Marie-Therese Koch

Das Land Hessen ist nicht mehr frei von der Blauzungenkrankheit. Rinder, Schafe und Ziegen, die in BTV-freie Gebiete transportiert werden sollen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Foto: Lahn-Dill-Kreis/Marie-Therese Koch

Das Land Hessen ist nicht mehr frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Vor zweieinhalb Wochen hatte sich ein Rind im Vogelsbergkreis mit der Tierseuche infiziert. Aktuell gibt es einen Verdachtsfall im Landkreis Kassel. BTV wird durch kleine, blutsaugende Stechmücken, sogenannten Gnitzen, übertragen. Bei dem Virus handelt es sich um den Serotyp 3. Weitere Fälle gibt es in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz. BTV befällt nur Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden. Sie ist für den Menschen ungefährlich. Deswegen können auch Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden.

Der Ausbruch im Vogelsbergkreis hat auch Auswirkungen auf die Tierhaltung im Lahn-Dill-Kreis. Für Tierhalter bedeutet es, dass sie ihre Tiere nicht mehr ohne Weiteres in seuchenfreie Bundesländer transportieren dürfen.

Ein Transport in BTV-freie Gebiete ist unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Die Tiere müssen zunächst mit einem geeigneten insektenvertreibenden Mittel behandelt werden. Das Mittel schützt die Tiere vor einer Virusübertragung durch die Mücke.
  • 14 Tage später kann eine Probe für einen PCR-Test entnommen werden.
  • Das negative Testergebnis darf am Tag des Transports nicht älter als 14 Tage alt sein.

Für die Tiere, die zur Schlachtung aus Hessen transportiert werden oder für den Transport in seuchenfreie EU-Staaten gelten gesonderte Regeln.

Die Symptome der Krankheit sind hohes Fieber, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln sowie Läsionen im Maul und an der Zunge. Bei Rindern sind die Symptome schwächer ausgeprägt.

Land ruft zur Impfung auf
Die Anwendung von drei BTV3-Impfstoffen, die sich aktuell im Zulassungsverfahren befinden, wurde auf Basis einer Eilverordnung des Bundes gestattet, um den Tierhaltern bereits jetzt den Schutz ihrer Tiere zu ermöglichen. Sie sind aktuell noch nicht zugelassen und somit für den erleichterten Transport von geimpften Tieren in BT-freie Gebiete nicht anwendbar. Das Land Hessen hat daraufhin im vergangenen Monat die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit genehmigt und empfiehlt allen Tierhaltern, ihre Tiere impfen zu lassen. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis für Schafe und Ziegen und drei Euro pro Impfdosis für Rinder. Für einen wirksamen Schutz gegen die Tierseuche ist bei Rindern die Verabreichung von drei Impfdosen innerhalb von drei Wochen notwendig. Bei Schafen und Ziegen reicht eine Impfdosis. Landwirte können sich dafür an ihren Tierarzt wenden. Für den Bezug der Beihilfen muss eine Einverständniserklärung vom Tierhalter und Tierarzt ausgefüllt werden. Diese muss anschließend im Web-Portal der Hessischen Tierseuchenkasse hochgeladen werden. Nach der endgültigen Zulassung der Impfstoffe, können sich für geimpfte Tiere erleichterte Regelungen für den Transport in BT-freie Gebiete ergeben.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und der Impfung gegen die Tierseuche gibt es auf den Seiten des Hessischen Landwirtschaftsministeriums unter www.landwirtschaft.hessen.de und der Hessischen Tierseuchenkassen unter www.hessischetierseuchenkasse.de