20.07.2023 | 11:59
Größter Waffen- und Munitionsfund im Lahn-Dill-Kreis der vergangenen Jahre
Der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht weist darauf hin, keine gefundenen Waffen und Munition privat zu sammeln
Es ist einer der größten Waffen- und Munitionsfunde im Lahn-Dill-Kreis seit etlichen Jahren. Ein Mann hatte privat über vermutlich viele Jahre hinweg etwa 600 Kilogramm Munition und 35 Waffen privat gesammelt – ohne im Besitz einer entsprechenden Genehmigung zu sein. Zwar war der Mann ehemals Sportschütze und damit auch Waffenbesitzer, seine Waffenbesitzkarte hatte er seit längerem abgegeben. Die Abgabe der auf ihn eingetragenen legalen Waffen hatte er der Behörde nachgewiesen.
Nach seinem Tod fanden jetzt Hinterbliebene eine große Sammlung in dessen Wohnung. Neben leeren Patronenhülsen und Silvester-Feuerwerk fanden die Mitarbeitenden des Fachdienstes Ordnungs- und Gewerberecht aber unter anderem auch noch scharfe Munition, Gewehre, Pistolen, Granaten, eine Stabbrandbombe, eine Panzerfaust, Sprengschnüre und TNT. Neben den Mitarbeitenden, die einen Waffensachverständigen hinzugezogen hatten, waren auch die Kriminalpolizei und das Landeskriminalamt Hessen (LKA) mit dem Fund in einem Herborner Stadtteil beschäftigt.
Die gefährliche Munition, welche unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, hat das LKA vor Ort sichergestellt. Gewehre, Pistolen, Munition und weiteres sind zum Sortieren in die Waffenkammer des Lahn-Dill-Kreises gekommen. 35 Waffen und Waffenteile, 196,4 Kilogramm scharfe Munition, 39 Kilogramm Platzpatronen und 34,8 Kilogramm Anzündhütchen sicherten die Mitarbeitenden. Funde in privatem Besitz, unabhängig vom Alter der Waffen und Munition, bedeuten fast immer eine Straftat.
Funde aus dem Zweiten Weltkrieg in den Wäldern
Gerade im nördlichen Lahn-Dill-Kreis werden Menschen immer wieder im Wald fündig: Während des Zweiten Weltkriegs hatten dort die Alliierten gegen deutsche Wehrmachtssoldaten gekämpft und auch aus der Luft Stabbrandbomben abgeworfen, um die Soldaten aus den Wäldern zu vertreiben. Etliche der vor kurzem sichergestellten Waffenfunde stammen offenbar aus dieser Zeit. Einige Patronenhülsen und Revolver waren stark verrostet. Der Besitz dieser sogenannten Bodenfunde ist fast immer strafbewährt. Das bedeutet, diese gefundenen Waffen und Munition dürfen auf keinen Fall aufgehoben und mitgenommen werden.
Wer so etwas findet, verständigt am besten sofort die Polizei. Diese kann einschätzen, ob Mitarbeitende des Ordnungs- und Gewerberechts den Fund sichern oder sogar der Kampfmittelräumdienst eingeschaltet werden muss. Denn viele Funde sind lebensgefährlich. Bomben, Granaten und Panzerfäuste können immer noch scharf sein, auch wenn sie im Laufe der Jahre von Waldboden bedeckt wurden und teilweise außen verrostet aussehen.
Was zu tun ist im Fall eines Waffen- oder Munitionsfundes
Nach Erfahrung der Kreisverwaltung suchen einige Menschen auch gezielt mit Metalldetektoren die Landschaft ab. Finden sie bei ihren Suchgängen Waffen, Waffenteile oder Munition aus dem Zweiten Weltkrieg oder der Zeit danach, dürfen sie diese keinesfalls anfassen oder gar mit nach Hause nehmen.
Finden Angehörige im Nachlass Verstorbener Munition oder Waffen, verständigen sie am besten die Polizei und die Mitarbeitenden der Kreis-Ordnungsbehörde (Waffenbehörde). Keinesfalls sollten sie mit ihren Funden in eine der Behörden gehen. Die Fachleute nehmen die Funde an sich und transportieren sie gesichert ab.
Die kürzlich gefundenen Waffen werden nun untersucht, um sie gegebenenfalls zuordnen zu können. Sollten sie nicht in einem Strafverfahren als Beweismittelfrist benötigt werden, werden sie vernichtet. Landrat Wolfgang Schuster dankt ausdrücklich den Hinterbliebenen, dass sie sich unverzüglich, nach dem für sie überraschenden Fund, an die Waffenbehörde gewandt hatten.
Erst nachdem die Kreismitarbeitenden die Wohnung besichtigten, wurde das Ausmaß und die Gefahr für die Allgemeinheit sichtbar. „Es ist nicht zu ermessen, wenn bei einem Wohnhausbrand die Waffen und Munitionssammlung explodiert wäre. Vermutlich hätte es zu Opfern bei den Helfenden geführt“, erklärt Schuster. Er bittet daher dringend darum, die Waffenbehörde zu informieren, wenn Informationen über ungenehmigte Waffen- und Munitionssammlungen bekannt sind. „Hier geht es nicht um eine Denunziation, sondern um die Sicherheit der Allgemeinheit und eventuell von Rettungskräfte“, betont er.