27.02.2025 | 14:01

Bäume und Hecken sind vom 1. März bis 30. September geschützt

Für größere Schnittarbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich / Tiere zu Beginn des Frühjahrs schützen

Dem Artenschutz zuliebe: schonener Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt. Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt werden. Foto: ueuaphoto von Getty Images via Canva.com

Dem Artenschutz zuliebe: schonener Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt. Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt werden. Foto: ueuaphoto von Getty Images via Canva.com

Mit Beginn des Frühjahrs beginnt auch die Tierwelt wieder mit ihren Aktivitäten und findet in Gehölzen ideale Lebensräume, sei es als Nist- oder Ruheplatz, Nahrungsraum oder Unterschlupf. Auch Gärten bieten gerade in besiedelten Gebieten oft die einzige Rückzugsmöglichkeit für viele gefährdete Tierarten. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des laufenden Zuwachses ist natürlich auch dann möglich. Hierbei sollten Gärtnerinnen und Gärtner besonders auf brütende oder nistende Vögel achten.

Hecken, Gebüsche und Bäume dürfen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres nicht beseitigt, gefällt oder auf Stock gesetzt, das heißt stark beschnitten, werden. Dies gilt auch für private Hausgärten. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen. Hierbei sollte rechtzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises aufgenommen werden.

Gehölze, insbesondere Bäume dürfen in dieser Zeit auch außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen und des Waldes nicht ohne Ausnahmegenehmigung beseitigt werden. Hierbei geht es unter anderem um Bäume an Straßen, Obstbäume in Streuobstwiesen sowie Einzelbäume oder Baumgruppen in der freien Landschaft.

Sollte es aus Sicherheitsgründen oder wegen dringender Bauarbeiten doch erforderlich sein, ist eine Genehmigung einzuholen. Seit September 2024 gibt es die Möglichkeit, auf der Website des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/natur-umwelt-klimaschutz/natur-landschaft/ direkt online einen Antrag auf Gehölzschnitt/Gehölzrodung während der Schutzzeit zu stellen. Über diese digitale Antragsmöglichkeit wird die entsprechende Entscheidung über den Antrag beschleunigt. Anfragen können gerne auch an umwelt@lahn-dill-kreis.de gerichtet werden.

Grün- und Astschnitt nehmen die Wertstoffhöfe im Lahn-Dill-Kreis kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen entgegen. Größere Mengen, mehr als eine Pkw-Ladung, kann im Abfallwirtschaftszentrum in Aßlar abgegeben werden. Dafür fallen entsprechende Gebühren an. Alle Informationen zu diesem Thema sind unter https://www.awld.de/de/Abfallinfo/Gruenschnitt/ zu finden.