27.02.2023 | 11:31
Geflügelpest: Keine Stallpflicht mehr für Geflügel
Veterinäramt appelliert, weiter wachsam zu sein und Kontakt mit Wildvögeln zu meiden

Die Stallpflicht für Geflügel ist rund um Hüttenberg wieder aufgehoben. Foto: Lahn-Dill-Kreis
Hühner, Puten, Enten und Co. rund um Hüttenberg müssen nicht mehr im Stall bleiben. Am 27. Februar 2023 enden damit, nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen, die für die Sperrzone angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Die Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2023 und die damit verbundenen Einschränkungen für die Geflügelhalterinnen und -halter wurden aufgehoben.
Am 27. Januar 2023 ist in Hüttenberg in einer privaten Geflügelhaltung die Geflügelpest ausgebrochen. Daraufhin hat das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort eine Sperrzone eingerichtet, welche sich in eine Schutz- und eine Überwachungszone unterteilte. Für das im Sperrgebiet gehaltene Geflügel wurde für einen Mindestzeitraum von 30 Tagen eine Stallpflicht angeordnet und die Abgabe von Eiern eingeschränkt. Innerhalb der Schutzzone galten darüber hinaus strenge Hygienemaßnahmen zum Schutz der Geflügelhaltungen vor biologischen Gefahren.
Nach Feststellung der Geflügelpest wurden alle Geflügelhaltungen in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb in Hüttenberg durch das Veterinäramt untersucht. Dabei wurde kein weiterer Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Nach der Feststellung einer Tierseuche ist es wichtig, die richtigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich anzuwenden, damit eine weitere Verbreitung der Seuche verhindert werden kann, teilt das Veterinäramt mit.
Halterinnen und Halter von Geflügel werden zur erhöhten Achtsamkeit aufgerufen
Eine Entwarnung kann das Veterinäramt allerdings nicht geben: Die Gefahr eines Eintrages der Geflügelpest in die Geflügelbestände ist durch den Frühjahrszug der Wildvögel weiterhin sehr hoch.
Es sei wichtig, dass jede und jeder im Umgang mit ihren beziehungsweise seinen Tieren ganz besonders auf Hygiene achtet und den Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln vermeidet, heißt es aus dem Veterinäramt. Detaillierte Informationen zur Geflügelpest hat der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen in einer Übersicht zusammengefasst.
Auffinden verendeter Wildvögel
Wildvögel sind die häufigsten Überträger der Vogelgrippe. Wer einen verendeten Vogel entdeckt, wird um Meldung beim Kreis-Veterinäramt gebeten, um die Vogelgrippe bestmöglich einzudämmen. Tote Vögel können nach vorheriger telefonischer Absprache an folgender Stelle für die Untersuchung auf Vogelgrippe abgegeben werden:
Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises
Schlossstraße 20
35745 Herborn
Telefon: 06441 407-7711
E-Mail: veterinaeramt@lahn-dill-kreis.de
Beim Einsammeln eines toten Tieres sollten Mundschutz, Einmalhandschuhe sowie gegebenenfalls auch Händedesinfektionsmittel verwendet werden.