Wir unterstützen Sie!
Wir stehen Ihnen in vielen Fragen rund ums Kind gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Im Folgenden können Sie sich schon einmal über unser Beratungsangebot informieren.
Erziehung, Partnerschaft, Trennung
Unser Allgemeiner Sozialer Dienst berät Sie zu Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Personensorge und Umgangsrecht. Sie werden über Hilfsangebote (Hilfen zur Erziehung) informiert, beraten und begleitet.
Immer mehr Menschen reagieren durch bekannt gewordene Fälle von Kindesmisshandlung sensibler was in ihrer Umgebung geschieht. Ob es eine beobachtete Szene ist wie ein Kind geschlagen wird, ein Kind oder Jugendlicher von Misshandlungen erzählt oder davon bekannt ist, bitte diese Informationen an die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe weiterleiten. Dies sind sogenannte Kindeswohlgefährdungen (das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet). Dazu gehören Vernachlässigung, Erziehungsgewalt, sexuelle Gewalt, Misshandlung oder häusliche Gewalt. Sie können sich auf Wunsch anonym bei uns melden und auch beraten lassen.
Adoption und Pflegekinder
Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen? Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie auf dem Weg Pflegeeltern zu werden. Auch Adoptionen führen wir durch.
Jugendhilfe in Strafsachen
Wir stehen Jugendlichen während Strafverfahren zur Seite.
Angebote in Schulen und Kindertagesstätten
In Kooperation mit ausgewählten Schulen im Lahn-Dill-Kreis findet dort die Sozialarbeit an Schulen statt. Informationen zu präventiven Angeboten an Grundschulen, Grundstufen der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen und Kindertagesstätten befinden sich auf unserem Flyer.
Unterhaltsvorschuss
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Informationen für Kinder nach häuslicher Gewalt
Gewalt ist nie OK, egal gegen wen!
Gewalt, die du zu Hause zwischen den Erwachsenen oder gegen dich selbst erlebst, belastet dich und tut dir nicht gut. Du musst mit diesem Problem nicht alleine bleiben. Du hast ein Recht auf Hilfe. Es gibt Menschen in Beratungsstellen, die dir zuhören und dich unterstützen, auch ohne, dass deine Eltern davon erfahren. Wenn du das nicht möchtest, musst du deinen Namen nicht nennen.
Hier findest du Hilfe:
Fachstelle Heimaufsicht/Einrichtungsaufsicht
Das zentrale Anliegen der Fachstelle Heimaufsicht/Einrichtungsaufsicht ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Lahn-Dill-Kreis. Der Auftrag der Fachstelle ergibt sich aus den §§ 45 – 49 SGB VIII und den §§ 15 – 18 HKJGB. Die kommunale Einrichtungsaufsicht berät die freien Träger im Betriebserlaubnisverfahren, nimmt deren Anträge entgegen und leitet sie mit einer Stellungnahme zur abschließenden Bescheiderteilung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weiter.
Im Rahmen der Fachaufsicht ist es erforderlich, die Arbeit der freien Träger zu überprüfen, daher finden wiederkehrende Besuche und Begehungen der Einrichtungen statt. Konzeptionen, Leistungsbeschreibungen, Standards und Stellenpläne werden gesichtet und Absprachen zur Weiterentwicklung getroffen. Die Träger der Einrichtungen sind verpflichtet, mit der Fachstelle zu kooperieren und alle Vorkommnisse entsprechend zu melden, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten. Bei Bedarf finden in Kooperation mit weiteren Institutionen wie Polizei, Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie fachspezifischen Beratungsstellen, geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsabwendung statt.
Zur Arbeit der Fachstelle Einrichtungsaufsicht gehört neben der Beratung der Träger auch der Kontakt zu den in den Einrichtungen lebenden jungen Menschen. Dieser wird durch Besuche von Gruppenbesprechungen oder der Teilnahme an Heimratssitzungen hergestellt. Im Rahmen des gemeinsamen Austauschs erhalten die jungen Menschen die Möglichkeit, Fragen zu ihren Rechten zu stellen und sich über Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren. Einmal jährlich organisiert und moderiert die Einrichtungsaufsicht des Lahn-Dill-Kreises in Kooperation mit der Einrichtungsaufsicht der Stadt Wetzlar, ein Beteiligungstreffen für die Gruppensprecher/Gruppensprecherinnen, bzw. die Heimratsvertreter/Heimratsvertreterinnen der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung werden relevante Themen bezüglich Partizipation und Beschwerde mit den jungen Menschen bearbeitet und besprochen.
In Bezug auf weiterführende Aufgabenbereiche ist die Fachstelle verantwortlich für die Planung und Moderation der regelmäßig stattfindenden Qualitätsentwicklungsgespräche mit den freien Trägern der stationären/teilstationären Jugendhilfe im Lahn-Dill-Kreis. Im Rahmen dieser Gespräche werden mit den im Lahn-Dill-Kreis vertretenen Jugendhilfeanbietern aktuelle Themen besprochen und Standards für die Weiterentwicklung der stationären/teilstationären Jugendhilfe erarbeitet.
Formulare und Anträge
Abstammung, Beurkundung und Unterstützung
gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Unterhaltsvorschuss Online, Hilfen für alleinerziehende Mütter und Väter nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Unterhaltsvorschuss Online, Hilfen für alleinerziehende Mütter und Väter, Jährliche Überprüfung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) – Überprüfungsfragebogen
Beiblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Kontakt
Kinder- und Jugendhilfe Dillenburg
Europaplatz 1
35683 Dillenburg
Kontakt
Kinder- und Jugendhilfe Wetzlar
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar