Vorsorge & Beratung
Vorsorge & Beratung
Die Seite im Überblick:
Ein wesentliches Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, insbesondere durch fachliche Beratung und Aufklärung Ihre gesundheitliche Eigenverantwortung zu stärken. Außerdem ist es uns wichtig, Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Angebote zur Verfügung.
Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst
Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen und Vollmachten und weitere Verfügungen vorrangig zu behandeln. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein wesentlicher Baustein in der gemeindenahen Versorgung von psychisch kranken Personen mit dem Auftrag, diesen und ihren Angehörigen Hilfen anzubieten oder zu vermitteln. Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst mit niedergelassenen Ärzten, psychiatrischen Krankenhäusern, Tageskliniken und -stätten, Einrichtungen des betreuten Arbeitens und Wohnens und anderen Institutionen zusammen.
Nachfolgend halten wir für Sie Informationen bereit:
Orientierungshilfe zum Betreuungsverfahren
Für Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld wurde ein Betreuungsverfahren bei dem zuständigen Amtsgericht angestoßen. Um die Akteure und die Abläufe des Verfahrens anschaulich zu machen wurde diese Information entwickelt. Die Schilderungen beziehen sich auf den Regelfall. In Ausnahmen kann anderes zutreffen. Ein Betreuungsverfahren beginnt durch Antrag oder Anregung bei dem zuständigen Amtsgericht. Einen Antrag kann nur der Betroffene stellen, eine Anregung kann jede dritte Person erbringen. Zuständig ist das dem Wohnsitz zugeordnete Amtsgericht, in Eilfällen das Amtsgericht des derzeitigen Aufenthaltsortes. Der zuständige Betreuungsrichter am Amtsgericht entscheidet zu Beginn des Verfahrens auf Basis der Rechtsgrundlagen welche Verfahrensschritte eingeleitet werden. Dies sind im Regelfall:
Basisinformationen zur rechtlichen Betreuung:
Anlauf- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige
(Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie nach § 32 PsychKHG)
Die Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie ist eine Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und deren Angehörige und Bezugspersonen.
Die Beschwerdestelle bearbeitet Beschwerden, Anregungen oder Fragen im Zusammenhang mit einer Unterbringung, ärztlichen Behandlung, Therapie oder psychosozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern im häuslichen Umfeld, in regionalen Einrichtungen und Diensten im Lahn-Dill-Kreis mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
Die Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie ist telefonisch unter der Nummer
06441/407-1690
und per E-Mail an
mail@beschwerdestelle-psychiatrie-ldk.de
zu erreichen.
Das Beschwerdetelefon leitet Sie an die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Haus Sandkorn in Wetzlar weiter. Dort wird ihre Beschwerde aufgenommen und an die Beschwerdestelle weitergeleitet.
Beschwerden per E-Mail werden von der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle der Diakonie an der Dill in Herborn aufgenommen und an die Beschwerdestelle weitergeleitet.
Sollten Beschwerden über eine Psychosoziale Kontakt und Beratungsstelle vorliegen, können Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Lahn-Dill-Kreis wenden (06441/407-1685, sozialpsychiatrischer-dienst@lahn-dill-kreis.de), der die Beschwerde aufnimmt und die Beschwerdestelle weiterleitet.
Erste Hilfe
Erste Hilfe kann jeder leisten. Es sind Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
Hilfreiche Informationen finden Sie hier: Erste-Hilfe-Online.
Erste-Hilfe-Kurse bieten an:
Häusliche Gewalt
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, als eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder. Eine Resolution der Weltgesundheitsversammlung (1996) stellt heraus, dass Gewalt ernsthafte kurz-, mittel-, und langfristige gesundheitliche und psychosoziale Folgen für die Betroffenen hat, die eine besondere Herausforderung für Gesundheitsdienste und Gesundheitsberufe darstellen. Neben den individuellen und sozialen Folgen verursacht Gewalt auch erhebliche gesellschaftliche Kosten.
Bundesweites Hilfetelefon
365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar:
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät deutschlandweit betroffene Frauen – auch in vielen Sprachen. Es informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort.
Internetportal für Kinder und Jugendliche
trau-dich.de ist ein Kinderportal der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es richtet sich an acht- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen. In dieser Entwicklungsphase beginnen Kinder, auch unabhängig von ihren Eltern, ihre Umwelt zu entdecken. Eine spannende Zeit und eine besondere Herausforderung für jene, die für die Förderung und den Schutz der Kinder verantwortlich sind.
Schwangerschaftsberatungsstellen
Im Lahn-Dill-Kreis stehen Ihnen folgende Schwangerenberatungsstellen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Familienplanung, Empfängnisverhütung, zur Pränataldiagnostik sowie zu den Möglichkeiten einer Vertraulichen Geburt zur Verfügung.
Erhalten Sie auch Informationen zu finanziellen Hilfen, wie z. B. aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie mögliche wirtschaftliche und soziale Rechtsansprüche.
Formulare und Anträge
Die Hygienebelehrung kann auch in einer Onlineschulung erfolgen.
Kontakt
Gesundheitsamt
Schlossstraße 20
35745 Herborn