Eingliederungshilfe

Begutachtung im Auftrag des Landeswohlfahrts­verbandes Hessen (LWV)

Sie (beziehungsweise Ihre gesetzliche Betreuerin oder Ihr Betreuer) haben beim LWV einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII – Sozialhilfe – gestellt, zum Beispiel wegen:

  • Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Aufnahme in das Betreute Wohnen

Die Abteilung Gesundheit erhält vom LWV oder einem anderen Sozialhilfeträger den Auftrag, die medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit einer Maßnahme der Eingliederungshilfe im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung zu beurteilen. Unser Gutachten dient dem Auftraggeber zur Vorbereitung der Entscheidung über Ihren Antrag, ob Sie zu dem leistungsberechtigten Personenkreis nach dem SGB XII gehören. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe.

Nach Eingang Ihrer ärztlichen Befunde, Entlassungsbriefe und aller weiteren notwendigen Unterlagen laden wir Sie zu einem Begutachtungstermin ein. Falls Sie gesetzlich betreut werden, informieren wir die Betreuerin oder den Betreuer über den vorgesehenen Termin. Sie selbst können über diesen Termin eine Person Ihres Vertrauens informieren, wenn Sie zu diesem Termin begleitet werden möchten.

Vor dem Begutachtungstermin bitten wir Sie beziehungsweise Ihre Gesetzliche Betreuung folgende Unterlagen einzureichen:

  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid (falls vorhanden)
  • die aktuellen fachärztlichen Befunde (keine Atteste) über alle für die Maßnahme relevanten Erkrankungen
  • Entlassungsbriefe von Krankenhäusern und Rehakliniken, u. a. auch von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie (falls schon einmal eine solche Behandlung stattgefunden hat)
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses und der Stellungnahme der Förderschullehrkräfte
  • Berichte des Berufsbildungsbereiches der Werkstatt für behinderte Menschen (falls Sie dort arbeiten)
  • vorhandene Vorgutachten (z. B. für sonderpädagogische Förderung in der Schule oder Betreuungsgutachten)
  • sowie die nachfolgend aufgezählten Formulare ausgefüllt und unterschrieben: Fragebogen zu Vorerkrankungen und Gesundheitszustand, Informationen zur DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) sowie Information zur amtsärztlichen Untersuchung.

Bitte am Untersuchungstag vorlegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • unser Einladungsschreiben

Um unnötige zeitliche Verzögerungen bei der Erstellung des Gutachtens zu vermeiden, sollten Sie die gewünschten Unterlagen vollständig einzureichen beziehungsweise mitbringen. Falls Sie zu einem Termin nicht erscheinen können, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit.