Amtsärztliche Gutachten

Die Ärztinnen und Ärzte der Abteilung Gesundheit führen Begutachtungen zu unterschiedlichen Fragestellungen durch. Die Begutachtungen erfolgen auf der Basis gesetzlicher Bestimmungen (zum Beispiel Sozialgesetzbuch, Beamtengesetzgebung, Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst).

In vielen Fällen ist der Auftraggeber eine Behörde (zum Beispiel Gericht, Sozialhilfeträger, Beihilfestelle). Einige Gutachten erstellen wir für Privatpersonen zur Vorlage bei Behörden (zum Beispiel Schulen und Universitäten, Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, Kostenträger von medizinischen Zusatzleistungen). Sie unterstützen die Behörde dabei, sich ein eigenständiges Urteil unter Einbeziehung medizinischer Sachverhalten zu bilden.

Anlässe für einen Gutachtenauftrag können sein:

  • Bei Beamten und Beamtinnen: Einstellungen, Dienstunfälle, Heilkuren und Sanatoriumsbehandlungen, Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung (Pflichtstundenermäßigung), Wiedereingliederung, Dienstunfähigkeit
  • Bei Sozialleistungen geht es zum Beispiel um: Erwerbsfähigkeit, Mehrbedarf oder ergänzende Sozialleistungen, medizinische Leistungen für Asylbewerber, Eingliederungshilfen, ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Bei Gerichtsverfahren: zum Beispiel Betreuung, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit, Erwerbsfähigkeit
  • Aufnahme eines Pflege- oder Adoptivkindes

Achtung

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen dringend, keine sensiblen Patientendaten als E-Mail zu versenden (auch nicht als Anhang). Wir können die Sicherheit Ihrer Daten nicht vollständig gewährleisten. Bitte nutzen Sie dazu beispielsweise unseren Digitalen Briefkasten.

Formulare und Anträge

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