Gesundheit
Gesundheit ist eines der höchst geschätzten Güter der Menschen. Ihr Schutz und ihre Förderung ist die Aufgabe des Gesundheitsamtes unseres Landkreises.
Dazu zählen unter anderem die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu veranlassen und zu koordinieren sowie darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten werden. Unser Gesundheitsamt hat die Aufsicht über Einrichtungen und Berufe des Gesundheitswesens, führt amtsärztliche, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen durch und erstellt Zeugnisse und Gutachten.
Die Abteilung Gesundheit des Lahn-Dill-Kreises hat ihren Sitz im ehemaligen Friedrich-Zimmer-Krankenhaus in Herborn (Friedrich-Zimmer-Gesundheitszentrum) und ist darüber hinaus mit einer Außenstelle in der Wetzlar vertreten.
Unterstützung bei Long-COVID
Das Projekt „Digital unterstützte ambulant-medizinische Rehabilitation bei Long-COVID-Syndrom“, kurz AmRe-LoCO, ermöglicht Long-COVID-Betroffenen in der Region Lahn-Dill die Teilnahme an einem neuen Versorgungskonzept. Dieses kombiniert ambulante Versorgungsangebote vor Ort mit einer telemedizinischen Betreuung per App.
Nicht nur Betroffene profitieren von AmRe-LoCO. Durch Aufklärung und eine Schulung sollen Hausärztinnen und Hausärzte aus dem Arzt-Netz für die Region Lahn-Dill (A.N.R. e.V.) entlastet, für das Krankheitsbild Long-COVID sensibilisiert und bestmöglich darauf vorbereitet werden.
So finden Sie zu uns!
Im Gebäudekoplex des ehemaligen Friedrich-Zimmer-Krankenhauses in Herborn sind verschiedene Abteilungen des Lahn-Dill-Kreises und andere Institutionen untergebracht.
Achtung: Der ehemalige Haupteingang ist jetzt der Eingang des DRK-Pflegeheims. Wenn Sie hier jemanden besuchen wollen, sind Sie genau richtig. Wollen Sie allerdings zum Gesundheitsamt, müssen Sie einen anderen Eingang benutzen. Zur besseren Orientierung haben wir das Gebäude für Sie abgelichtet.
Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin.
Ansprechpartnerinnen:
Die Beratung findet statt im
Gesundheitsamt Herborn
Die Kosten in Höhe von 12 Euro (Ausstellen der Bescheinigung) sind bar zu entrichten.
Sie arbeiten im Gesundheitswesen?
Dann haben Sie Anzeigepflicht!
Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt oder beschäftigen will, muss den Beginn und das Ende dieser Tätigkeit innerhalb eines Monats dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGöGD).
Formulare und Anträge
Die Hygienebelehrung kann auch in einer Onlineschulung erfolgen.
Kontakt
Gesundheitsamt
Schlossstraße 20
35745 Herborn