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- Erstellungsdatum 06.04.2022
- Zuletzt aktualisiert 16.03.2023
Anzeigeformular Heilzölverbraucheranlage
Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen (hierzu gehören auchoberirdische Heizölverbraucheranlagen mit einer unterirdischen Rohrleitung zum Brenner) und alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen einschließlich Kellertanks mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 l (Litern).