Lahn-Dill-Kreis

Heizöl

Merkblatt zum Betrieb von Heizölverbraucheranlagen

06.04.2022 | 12:18|

Wer eine Heizölverbraucheranlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass Heizöl freigesetzt wird.

Anzeigeformular Heilzölverbraucheranlage

06.04.2022 | 12:12|

Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen (hierzu gehören auchoberirdische Heizölverbraucheranlagen mit einer unterirdischen Rohrleitung zum Brenner) und alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen einschließlich Kellertanks mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 l (Litern).

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