Anzeigeformular Heilzölverbraucheranlage
Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen (hierzu gehören auchoberirdische Heizölverbraucheranlagen mit einer unterirdischen Rohrleitung zum Brenner) und alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen einschließlich Kellertanks mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 l (Litern).