Anzeigeformular Heilzölverbraucheranlage

06.04.2022 | 12:12|

Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen (hierzu gehören auchoberirdische Heizölverbraucheranlagen mit einer unterirdischen Rohrleitung zum Brenner) und alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen einschließlich Kellertanks mit einem Rauminhalt von mehr als 1.000 l (Litern).