28.05.2021 | 16:21

Weitere Lockerungen im Landkreis ab Montag denkbar

Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegen

Symbolbild: Grüne Ampel. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Symbolbild: Grüne Ampel. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Mit einem aktuellen Inzidenzwert von 32 liegt der Lahn-Dill-Kreis am Freitag, 28. Mai 2021, nun am dritten Tag in Folge unter dem Grenzwert von 50, mit fallender Tendenz. Bleiben der Samstag und der Sonntag ebenfalls auf diesem Niveau unter 50, erreicht der Landkreis am kommenden Montag die Stufe 2 der hessischen Landesregelungen. Weitere Lockerungen stehen somit in Aussicht.

Was gilt in Stufe 2?

Für Landkreise, deren 7-Tage-Inzidenz für weitere 14 Tage unter 100 oder für 5 Tage in Folge unter 50 liegt, gelten folgende Regelungen (Quelle: Land Hessen):

Private Treffen:

Zwei Haushalte oder zehn Personen (vollständig Geimpfte/Genesene und Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit)

Ausgangsbeschränkungen:

aufgehoben

Arbeitsplätze:

Nach wie vor Pflicht zum Homeoffice, wo dies möglich ist. Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, zweimal pro Woche

Schule:

Alle Klassen kommen zurück in den Präsenzunterricht, Testpflicht zweimal pro Woche

Kita:

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Sport:

Mannschaftssport mit Auflagen möglich, aktueller Test wird empfohlen. Schwimmbäder können öffnen. Fitnessstudiobesuch mit Kontaktdatenerfassung möglich, aktueller Test empfohlen.

Kultur:

Draußen (Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks) und drinnen (Museen, Schlösser, Zoos) geöffnet, aktueller Test empfohlen.

Körpernahe Dienstleistungen:

Mit Auflagen geöffnet, Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und aktueller Test empfohlen.

Einzelhandel:

Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Aktueller Test für den übrigen Einzelhandel (nicht täglicher Bedarf) empfohlen.

Gastronomie:

Drinnen und draußen mit Auflagen geöffnet. Für Clubs und Diskotheken ist die Öffnung als Bar/Gastronomie möglich.

Hotels und Übernachtungsbetriebe:

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze unter Auflagen geöffnet. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung maximal 75 Prozent, Test bei Anreise und zweimal pro Woche.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen in Hessen gibt es in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit Stand vom 29. Mai 2021: 02. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 29.05.2021) (hessen.de) sowie in den dazugehörigen Auslegungshinweisen: auslegungshinweise_cokobev.pdf (hessen.de). Außerdem informiert das Hessische Sozialministerium darüber, welche Landkreise aktuell welcher Stufe zugeordnet sind: Wo gelten welche Bundes- und Landesregeln? | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (hessen.de)