Vom Acker bis zum Teller
Das oberste Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Verbraucherschutz. Die Bürgerinnen und Bürger sollen qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel verzehren können und insbesondere geschützt werden vor akuten Gesundheitsschäden, Gesundheitsgefährdung durch langfristige (chronische) Effekte; Irreführung, Übervorteilung und Täuschung (Betrug).
Lebensmittelsicherheit = Verbrauchersicherheit
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert in erster Linie gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Das sind z. B. Supermärkte, Restaurants, Imbissbetriebe, Kioske, Bäckereien, Fleischereien, Getränkehändler genauso wie Obst- und Gemüseerzeuger, milchproduzierende Landwirte und industrielle Verarbeitungsbetriebe für Fleisch- und Wurstwaren oder Kartoffelprodukte. Die Kontrolle umfasst also alle Produktionsstufen von der Urproduktion bis zum Einzelhandel bzw. bis zur Gastronomie. Auch Betriebe, die Kosmetika, Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Textilien, Spielzeug, Essgeschirr) oder Tabakerzeugnisse produzieren oder in Verkehr bringen, werden kontrolliert.
Alle Betriebe werden regelmäßig unangekündigt kontrolliert, außerdem unterstützen und beraten wir Betriebe zum Beispiel bei Bau- beziehungsweise Umbaumaßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der hygienerechtlichen Anforderungen sowie bei erforderlichen Zulassungsverfahren. Auch die Schlachtbetriebe werden laufend von Mitarbeitern des Veterinäramtes überwacht.
Die Überwachung dieser Betriebe erfolgt nach den vier wesentlichen Elementen:
- Inspektion
- Probennahme und Analyse
- Prüfung der Dokumentation auf Schrift- und Datenträgern
- Untersuchung der Eigenkontrollsysteme und der Ergebnisse.
So funktioniert die Lebensmittelüberwachung
Verbraucherbeschwerden
Wenn ein gekauftes Produkt nicht die Qualität oder die Menge aufweist, die es laut Beschreibung haben sollte oder wenn es vorzeitig verdirbt, sollten Sie es zunächst in das Geschäft zurückbringen. Wenn aber eine Gesundheitsgefahr von einem Produkt ausgeht oder häufiger Mängel in einem Geschäft oder einer gastronomischen Einrichtung festgestellt werden oder der Geschäftsführer nicht auf die Reklamation eingeht, sollten Sie sich an die amtliche Lebensmittelüberwachung wenden.
Zuständig ist jeweils die Lebensmittelüberwachung in dem Landkreis, in dem das Produkt gekauft wurde, nicht die Ihres Wohnortes, falls dieser in einem anderen Landkreis liegt. Am besten setzen Sie sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung, so dass alles Weitere besprochen werden kann. Alle Hinweise und Beschwerden werden von uns vertraulich behandelt.
Welche Angaben helfen bei einer Beschwerde weiter?
Wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind
Wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Seine Diagnose ist unter Umständen wichtig für die Beurteilung, ob die Erkrankung tatsächlich durch den Verzehr des verdächtigten Lebensmittels verursacht worden sein könnte. Bei Einzelerkrankungen ist der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen einer Erkrankung und dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels meist sehr schwierig. Hilfreich sind folgende Angaben:
Überwachung von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs
Stellen Sie pflanzliche Lebensmittel her, die Sie an Dritte weitergeben, verschenken oder verkaufen? Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, also bei uns, registrieren lassen. Hierauf weist das zuständige Ministerium hin und hat für die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise ein Informationsblatt sowie einen Antrag auf Registrierung als Primärerzeuger pflanzlicher Lebensmittel übermittelt.
Die Registrierung in den Landkreisen ist kostenfrei. Sollten einmal lebensmittelbedingte Erkrankungen auftreten, können wir schnell im Sinne der Verbraucher reagieren. Danke für Ihre Kooperation!
Sie stellen pflanzliche Lebensmittel her und geben diese weiter? Dann registrieren Sie sich jetzt bei uns!
Für weitere Informationen, sehen Sie sich das Informationsblatt an.
Formulare und Anträge
Anforderungen an die Ausstattung und das Speisesortiment für Imbissstände als vorübergehende Einrichtungen auf Vereins-, Straßenfesten, Märkten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen
Gemäß Artikel 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/20041 über Lebensmittelhygiene hat jeder Lebensmittelunternehmer seine(n) Betrieb(e) bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren zu lassen.
Fleischhygiene: Merkblatt zur Hausschlachtung
Fleischhygiene: Probenentnahme beim Wildschwein
Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer gilt auch für die Primärproduktion pflanzlicher und tierischer Lebensmittel
Lebensmittelüberwachung: Anforderungen an Vereinsfeste
Lebensmittelüberwachung: Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Lebensmittelüberwachung: Infoblatt zur Überwachung von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs
Informationsblatt: Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer gilt auch für die Primärproduktion pflanzlicher und tierischer Lebensmittel
Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung.
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Trinkwasser auf Vereinsfesten
Lebensmittelüberwachung: Registrierungsantrag zur Überwachung von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs
Lebensmittelüberwachung: Registrierungsformular Lebensmittelunternehmen
Lebensmittelüberwachung: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt (Verbrauchertipps)
Hinweise zu Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen
Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung
Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
Kontakt
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Lebensmittelüberwachung
Schlossstraße 20
35745 Herborn