Zulassung
Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges. Erforderliche Unterlagen:
Erstzulassung
Eine Erstzulassung liegt vor, wenn für das Fahrzeug keine Eintragungen im Zentralen Fahrzeugregister vorhanden sind. Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge:
Erforderliche Unterlagen:
Umschreibung außerhalb
Eine „Umschreibung von außerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug vorher in einem anderen Landkreis zugelassen war. Eine „Umschreibung von außerhalb“ kann mit oder ohne Halterwechsel erfolgen. Erforderliche Unterlagen:
Hinweis:
Eine Umschreibung von außerhalb mit Beibehaltung des Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) wurde.
Sofern kein Halterwechsel erfolgt, kann auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats, die ZB II und die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) verzichtet werden.
Umschreibung innerhalb
Eine „Umschreibung innerhalb“ liegt vor, wenn das (Gebraucht-)Fahrzeug zuletzt im Bereich des Lahn-Dill-Kreises zugelassen war und der Halter wechselt. Erforderliche Unterlagen:
Wiederzulassung auf den gleichen Halter und mit Kennzeichenbeibehaltung
Erforderliche Unterlagen:
Hinweis: Sollten Sie noch im Besitz eines Fahrzeugscheins (Ausstellungsdatum vor 01.10.2005) sein, so ist neben dem Fahrzeugschein immer auch der Fahrzeugbrief mit vorzulegen!
Formulare und Anträge
Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens - Kfz-Händler, -Handwerker, -Hersteller oder – Teilehersteller – Gem. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für - Oldtimer-Fahrzeuge – gem. § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erlaubnis zur Führung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten
Antrag auf Erteilung
- einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV
(Bearbeitung erfolgt nur bei der Zulassungsbehörde Wetzlar!) - einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
- einer Einzelgenehmigung nach § 13 FzTV
Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV / Betriebserlaubnis gem. § 21 (i.V.m. § 19 Abs. 2) StVZO
Für Probe- und Überführungsfahrten kann die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Dieses Kennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig, das Ablaufdatum ist auf den Kennzeichenschild eingeprägt. Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht für einen Gültigkeitszeitraum in der Zukunft beantragt werden. Der Tag der Ausstellung zählt als 1. Tag der Gültigkeit. Das Kurzzeitkennzeichen darf weder vom Antragsteller noch von einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug verwendet werden!
Hinweise für die Teilnahme an Festumzügen mit Zugmaschinen und Anhängern sowie die technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen bei solchen Veranstaltungen
Personenbezogene Daten: Informationsblatt gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
(Nur bei Zulassung / Umschreibung auf Minderjährige)
Online-Antrag für Privatpersonen, Firmen und Vereinigungen zur Abmeldung eines Fahrzeugs
Online-Antrag zur Kfz-Zulassung oder Ummeldung
Änderungsanzeige und Empfangsbestätigung
Erklärung bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gem. § 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) / Verbleibserklärung
Kontakt
Zulassungsstelle Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
Kontakt
Zulassungsstelle Herborn-Burg
Junostraße 1 f
35745 Herborn