Kfz-Zulassung
Seit dem 15. Juni 2020 können die Kfz-Zulassungsstellen des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar und Herborn-Burg nur mit einem voher vereinbarten Termin aufgesucht werden.
Der Service reduziert Wartezeiten und verbessert die Kundenzufriedenheit.
Kundinnen und Kunden werden herzlich gebeten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen: Bei mehr als 10 Minuten Verspätung muss der nächste Termin aufgerufen werden, um Wartezeiten für die Kundschaft zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf nicht zu stören. Damit möglichst viele Kundinnen und Kunden die Chance erhalten einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrzunehmen, sollen keine Doppel- oder Mehrfachtermine für das gleiche Anliegen vorgenommen werden.
So funktioniert die Online-Terminvereinbarung
Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten die Kundinnen und Kunden eine Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail mit der dort enthaltenen Wartenummer muss mit zur Zulassungsstelle gebracht werden.
Für die fehlerfreie Nutzung der Online Terminverwaltung und der Darstellung aller Inhalte ist der Einsatz eines aktuellen Browsers erforderlich. Der Microsoft Internet Explorer erfüllt die Anforderungen an einen aktuellen Browser nicht mehr, so dass es beim Aufruf der Online- Terminverwaltung mit diesem Browser zu Darstellungs- und Funktionsfehlern kommen kann!
Für den Fall, dass ein Termin aus irgendwelchen Gründen doch nicht wahrgenommen werden kann, wird darum gebeten, den Termin online wieder zu löschen oder telefonisch abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Wer nicht über Internet verfügt, kann telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 06441 407-2529 vereinbaren.
Bitte beachten:
Internetbezogene Zulassungsvorgänge
Ab 1. September 2023 tritt die 4. Stufe für die internetbezogenen Zulassungsvorgänge in Kraft.
Damit sind jetzt folgende Zulassungsvorgänge – auch für juristische Personen – online möglich:
- Neuzulassungen
- Wiederzulassung mit und ohne Halterwechsel
- Umschreibungen mit und ohne Kennzeichenmitnahme
- Anschriftenänderungen
- Außerbetriebsetzungen
- Zuteilung eines Saisonkennzeichens und / oder E-Kennzeichens
– Nur dann, wenn das Fahrzeug technisch verändert oder erstmals ein H-Kennzeichen erhalten soll, ist eine onlinebasierte Zulassung/ Umschreibung ausgeschlossen! –
Außerdem wird ab dem 1. September 2023 auch das sofortige Losfahren mit den ungestempelten Kennzeichen möglich. Hierfür wird direkt am Ende des Online-Zulassungsprozesses ein vorläufigen Zulassungsnachweises zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt, der dann im Fahrzeug gut lesbar zu hinterlegen ist.
Darüber hinaus ist eine Identifizierung des Antragstellers für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht mehr erforderlich. Für alle anderen Zulassungsvorgängen ist jetzt eine Identifizierung nicht nur wie bisher mit einem elektronischen Identitätsnachweis sondern auch zum Beispiel anhand eines Elster-Nutzungskontos möglich.
Im Online-Portal erhalten Sie weitere Infos zu den einzelnen Zulassungsvorgängen und werden Schritt für Schritt durch die einzelnen Erfassungsmasken geleitet.
Die Voraussetzungen und Informationen über die Nutzung der AusweisApp2 können auf der Homepage www.ausweisapp.bund.de eingesehen werden, zum Beispiel
Serviceleistungen der Zulassungsbehörde
Die Kfz-Zulassungsbehörde erbringt eine Vielzahl von Serviceleistungen rund um das Thema „Zulassung von Kraftfahrzeugen“.
Die am häufigsten angefragten Serviceleistungen, Anträge und Merkblätter finden Sie unter den nachfolgenden Rubriken – Sie können sich informieren und erfahren, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Sollten Sie Ihr spezielles Anliegen hier nicht wiederfinden – nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie im Lahn-Dill-Kreis wohnen oder hier Ihren Firmensitz haben, können Sie bestimmte Vorgänge aus dem Bereich des Kfz-Zulassungswesen bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen und den Service der Rathauszulassung nutzen.
Einzelgenehmigungen gemäß § 13 EG-FGV bzw. Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
In 2009 wurden Hessen für die o.g. Genehmigungsverfahren Bündelungsbehörden in Marburg und Fulda errichtet. Der Lahn-Dill-Kreis bildet hier eine Ausnahme und stellt diesen Service für seine kreisansässigen Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, die in seinem Kreisgebiet einen Firmenstandort haben, selbst zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt hier:
Unsere Öffnungszeiten
Zulassungsbehörde Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Zulassungsbehörde Herborn-Burg
Junostraße 1f
35745 Herborn
Montag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Unser Tipp für Sie:
Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, beachten Sie bitte unsere Öffnungs- bzw. Servicezeiten und meiden, wenn es sich zeitlich einrichten lässt, Brückentage und die Tage zum Quartalsende.
Formulare und Anträge
Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens - Kfz-Händler, -Handwerker, -Hersteller oder – Teilehersteller – Gem. § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für - Oldtimer-Fahrzeuge – gem. § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erlaubnis zur Führung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten
Antrag auf Erteilung
- einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV
(Bearbeitung erfolgt nur bei der Zulassungsbehörde Wetzlar!) - einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
- einer Einzelgenehmigung nach § 13 FzTV
Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV / Betriebserlaubnis gem. § 21 (i.V.m. § 19 Abs. 2) StVZO
Für Probe- und Überführungsfahrten kann die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Dieses Kennzeichen ist für maximal fünf Tage gültig, das Ablaufdatum ist auf den Kennzeichenschild eingeprägt. Das Kurzzeitkennzeichen kann nicht für einen Gültigkeitszeitraum in der Zukunft beantragt werden. Der Tag der Ausstellung zählt als 1. Tag der Gültigkeit. Das Kurzzeitkennzeichen darf weder vom Antragsteller noch von einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug verwendet werden!
Hinweise für die Teilnahme an Festumzügen mit Zugmaschinen und Anhängern sowie die technischen Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen bei solchen Veranstaltungen
Personenbezogene Daten: Informationsblatt gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
(Nur bei Zulassung / Umschreibung auf Minderjährige)
Online-Antrag für Privatpersonen, Firmen und Vereinigungen zur Abmeldung eines Fahrzeugs
Online-Antrag zur Kfz-Zulassung oder Ummeldung
Änderungsanzeige und Empfangsbestätigung
Erklärung bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges gem. § 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) / Verbleibserklärung
Kontakt
Zulassungsstelle Wetzlar
Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar
Kontakt
Zulassungsstelle Herborn-Burg
Junostraße 1 f
35745 Herborn