Für Menschen mit einer Behinderung
Für Menschen mit Behinderungen ist das Zentrum für Beratung und Eingliederungshilfen (ZeBraH) des Lahn-Dill-Kreises die richtige Anlaufstelle. Hier erfolgt die Koordination und Hilfeplanung aus einer Hand für Menschen mit einer Behinderungen durch ein multiprofessionelles Team. Es wird Beratung, Unterstützung und Finanzierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Erst- oder Änderungsantrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht online zu stellen:
Einen Euroschlüssel können unter anderem Personen im Fall von schwerer Gehbehinderung, als Rollstuhlfahrer, mit einem Grad der Behinderung ab 70 und dem Merkzeichen G (oder mit den Merkzeichen aG, B, H, oder BL), bei multipler Sklerose, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen sowie als Stomaträger und bei sonstigen chronischen Blasen- und Darmleiden erhalten.
Der Schlüssel kann unter https://shop.cbf-da.de/index.php?cPath=23 für den Preis von 26,90 Euro bezogen werden. Hierzu müssen Sie bei der Bestellung Ihren Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder einen ärztlichen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Zugang zur Behindertentoilette notwendig ist, bei der Bestellung vorlegen.
Für den Bereich der Stadt Wetzlar sowie des südlichen Lahn-Dill-Kreises ist der IFD Gießen-Wetzlar zuständig. Ebenso können sich hörbehinderte Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz im Lahn-Dill-Kreis an den IFD Gießen-Wetzlar wenden. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier:
Für den Bereich des nördlichen Lahn-Dill-Kreises ist der Integrationsfachdienst des Diakonischen Werkes in Dillenburg zuständig. Kontaktdaten sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Sollten Sie in einem anderen hessischen Landkreis arbeiten oder wohnen, schauen Sie bitte hier: integrationsamt-hessen.de
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im Lahn-Dill-Kreis ist beim Diakonischen Werk an der Dill in Dillenburg angesiedelt. Nähere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier: diakonie-dill.de/
In dieser Beratungsstelle erhalten Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf und deren Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen umfassende Informationen und Hilfe rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos. Der Pflegestützpunkt arbeitet eng mit den bereits vorhandenen Beratungsstellen und den sozialen Diensten der Krankenhäuser im Lahn-Dill-Kreis zusammen. Informationen finden Sie hier: Alter & Pflege – Lahn-Dill-Kreis
Mit der Reform des SGB IX wurde die gesetzliche Grundlage für ein neues Angebot der Beratung für Menschen mit Behinderungen geschaffen: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB berät ergänzend zu den bereits vorhandenen Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer neutral, trägerunabhängig und kostenfrei. Sie berät bei (drohenden) Behinderungen, chronischen körperlichen und psychischen Erkrankungen, sowie Suchtmittelproblematiken und Fragen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es werden sowohl Betroffene selbst, als auch ihre Angehörigen und Freunde, beraten. Den Kontakt zur EUTB Lahn-Dill-Kreis finden Sie unter: https://www.internationaler-bund.de/standort/212130
Integrationsplatz im Kindergarten
Es ist möglich einen Integrationsplatz in Kindergärten oder Kindertagesstätten einzurichten. Jedem Kind mit einer Behinderung soll die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht, die Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden werden. Informationen zum Antragsverfahren einer Integrationshilfe sowie über die Kosten, Beförderung und Voraussetzung finden Sie hier im Download-Bereich.
Pädagogische Frühförderung für Kinder im Vorschulalter
Entwicklungsauffällige Kinder und Kinder mit einer Behinderung werden in den Frühförderstellen individuell betreut. Die Antragsstellung erfolgt auf Empfehlung des Kinderarztes über die jeweilige Frühförderstelle. Die Frühförderstellen sind:
Kontakt
Kontakt
Die Behindertenbeauftragte des Lahn-Dill-Kreises vertritt die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Der Inklusionsbeirat des Lahn-Dill-Kreises hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Netzwerk der unterschiedlichen Vereine und Verbände aufzubauen.
Seit dem15. November 2019 bearbeitet und entscheidet der Magistrat der Stadt Wetzlar für alle Personen, die im Stadtgebiet Wetzlar (Kernstadt und Stadtteile) wohnen, die Eingliederungshilfen nach §§ 53 ff SGB XII in eigener Zuständigkeit. Betroffen sind z. B. Anträge auf Frühförderung, Integrationsmaßnahmen in Kitas und Teilhabeassistenz in Schulen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Jugendamt der Stadt Wetzlar, Tel.: 06441 99-5111.
Alle Personen, die im Stadtbereich Wetzlar wohnen und bisher bereits Leistungen der Eingliederungshilfe vom Lahn-Dill-Kreis erhalten, wurden von unserer Behörde (Fachdienst Hilfen für Menschen mit Behinderungen/ZeBraH) über den Zuständigkeitswechsel schriftlich informiert.
Formulare und Anträge
Pädagogische Frühförderung durch die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Dillenburg in Herborn-Burg
Pädagogische Frühförderung durch die Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe in Wetzlar
Vorgeschaltetes Fallmanagement in der Eingliederungshilfe – Auftrag der Kita
Vorgeschaltetes Fallmanagement in der Eingliederungshilfe – Auftrag der Kita
Entbindung von der Schweigepflicht für den Auftrag an das vorgeschaltete Fallmanagement
Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung Informationen für die Eltern
Integrationsplatz in der Kindertageseinrichtung Informationen für die Träger der Kindertageseinrichtungen
Elternantrag auf Gewährung eines Entgeltes für einen Integrationsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder
Anwesenheitsliste Integrationsplatz
Zusatzangaben zum Integrationsplatz (Formblatt Personal)
Nachweis der entstandenen Personalkosten im Rahmen eines „Integrationsplatzes für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder“ über das gewährte Entgelt in Höhe von jährlich 1.275,00 € pro bewilligter Fachkraftstunde
Entbindung von der Schweigepflicht
Trägererklärung gemäß der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 01.08.2014
Kontakt
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar