Beistandschaften & Vormundschaften
Beistandschaften & Vormundschaften
Wir beraten und unterstützen Sie!
Unser Ziel ist es, Kinder und ihren Eltern umfassend in ihren besonderen Lebenssituationen und Ansprüchen zu unterstützen, um die geeignete Förderung zu erhalten.
Nach § 18 SGB VIII haben (werdende) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge:
- Feststellung der Vaterschaft
- Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Unterhaltsansprüche des Kindes bzw. des betreuenden Elternteiles
Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalt oder Unterhaltsansprüchen.
Wird keine einvernehmliche Unterhaltsregelung zwischen den Eltern erreicht, haben sie die Möglichkeit der Einrichtung einer Beistandschaft.
Wir beraten Sie! Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns:
Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoblatt. Auf der Seite Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt (hessen.de) finden Sie Informationen zu den Unterhaltsgrundsätzen und aus der Düsseldorfer Tabelle (DT) können Sie die Unterhaltsbeträge entnehmen.
Was ist eine Vormundschaft?
Vormundschaften werden durch das Amtsgericht (Familiengericht) eingerichtet, wenn die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder nicht mehr übernehmen können oder rechtlich nicht dazu befugt sind.
Als Vormund können entweder Privatpersonen oder die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Lahn-Dill-Kreises (ehemaliges Jugendamt) eingesetzt werden. Wird die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe bestellt, spricht man von einer sogenannten Amtsvormundschaft. Der (Amts-)Vormund nimmt die Rechte und Pflichten der Eltern wahr. Er besitzt die volle rechtliche Stellung als gesetzlicher Vertreter und vertritt somit die Interessen des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen (Mündel), zu dem er regelmäßig Kontakt hält.
Für Kinder minderjähriger, unverheirateter Mütter tritt kraft Gesetzes, nach deren Geburt die (Amts)Vormundschaft ein. Hier liegt jedoch das wesentliche Erziehungsrecht bei der jungen Mutter.
Werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge durch das Familiengericht entzogen, wird ein Pfleger eingesetzt.
Mit der großen Vormundschaftsreform zum 1. Januar 2023 werden die Rechte und die persönliche Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen gestärkt. Der ehrenamtlichen Vormundschaft wird Vorrang eingeräumt. Sofern Sie sich für eine ehrenamtliche Vormundschaft interessieren und informieren möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Service-Stelle in Wetzlar oder Dillenburg oder gerne per Mail an
jugendhilfe@lahn-dill-kreis.de für Wetzlar oder
jugendhilfe-dill@lahn-dill-kreis.de für Dillenburg.
Formulare und Anträge
Abstammung, Beurkundung und Unterstützung
Kontakt
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Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar