Vorsorge & Beratung

Ein wesentliches Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, insbesondere durch fachliche Beratung und Aufklärung Ihre gesundheitliche Eigenverantwortung zu stärken. Außerdem ist es uns wichtig, Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Angebote zur Verfügung.

Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst

Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen und Vollmachten und weitere Verfügungen vorrangig zu behandeln. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein wesentlicher Baustein in der gemeindenahen Versorgung von psychisch kranken Personen mit dem Auftrag, diesen und ihren Angehörigen Hilfen anzubieten oder zu vermitteln. Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst mit niedergelassenen Ärzten, psychiatrischen Krankenhäusern, Tageskliniken und -stätten, Einrichtungen des betreuten Arbeitens und Wohnens und anderen Institutionen zusammen.

Nachfolgend halten wir für Sie Informationen bereit:

Orientierungshilfe zum Betreuungsverfahren

Für Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld wurde ein Betreuungsverfahren bei dem zuständigen Amtsgericht angestoßen. Um die Akteure und die Abläufe des Verfahrens anschaulich zu machen wurde diese Information entwickelt. Die Schilderungen beziehen sich auf den Regelfall. In Ausnahmen kann anderes zutreffen. Ein Betreuungsverfahren beginnt durch Antrag oder Anregung bei dem zuständigen Amtsgericht. Einen Antrag kann nur der Betroffene stellen, eine Anregung kann jede dritte Person erbringen. Zuständig ist das dem Wohnsitz zugeordnete Amtsgericht, in Eilfällen das Amtsgericht des derzeitigen Aufenthaltsortes. Der zuständige Betreuungsrichter am Amtsgericht entscheidet zu Beginn des Verfahrens auf Basis der Rechtsgrundlagen welche Verfahrensschritte eingeleitet werden. Dies sind im Regelfall:

  • Bestellung eines medizinischen Gutachters
    (Dies ist in der Regel ein Facharzt aus der Region, welcher sich mit dem vermutlich vorliegenden Krankheitsbild auskennt. Der Gutachter lädt den Betroffenen ein oder sucht ihn Zuhause auf.)

  • Aufforderung an die Betreuungsbehörde zur Stellungnahme
    (Diese Behörde ist im Lahn-Dill-Kreis ein Fachdienst des Gesundheitsamtes. Die Betreuungsbehörde sucht in der Regel den Betroffenen und sein Umfeld auf.
    Die Behörde nimmt gegenüber dem Gericht Stellung zu: den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, möglichen Alternativen oder Ergänzungen zur Betreuung, Betreuungsumfang und geeigneter Betreuungsperson.)

  • Bestellung eines Verfahrenspflegers
    (Der Verfahrenspfleger ist oft ein regional ansässiger Rechtsanwalt. Sollte der Betroffene seine Verfahrensrechte aufgrund seines Zustandes nicht wahrnehmen
    können, so wird für diese Aufgabe ein Verfahrenspfleger bestellt. Der Verfahrenspfleger nimmt meist an der Anhörung teil, seine Aufgabe endet nach
    rechtskräftigem Beschluss.)

  • Durchführung einer richterlichen Anhörung
    (Der Betreuungsrichter lädt den Betroffenen und sonstige Beteiligte ein oder sucht ihn auf. Er bespricht die im Vorfeld gewonnenen Erkenntnisse und befragt den Betroffenen zur Gewinnung eines persönlichen Eindruckes.)

  • Beschluss
    (Der Betreuungsrichter entscheidet, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer für welchen Umfang zum rechtlichen Betreuer bestellt wird. Dieser Beschluss wird den Beteiligten auch schriftlich zugestellt. Das gesamte Verfahren kann mehrere Monate dauern.)

    • Sollte ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt werden, so wird dieser bei Gericht von einem sogenannten Rechtspfleger in seine Aufgaben eingewiesen. Als bestellter Betreuer sind an das Gericht regelmäßig gewisse Auskünfte zu erteilen. Den Weisungen des Gerichtes bzgl. der Betreuung muss der Betreuer Folge leisten.

Basisinformationen zur rechtlichen Betreuung:

Wann ist eine rechtliche Betreuung notwendig?

Eine rechtliche Betreuung ist notwendig, wenn eine Person unter einer psychischen Erkrankung, einer geistigen- oder körperlichen Behinderung oder einer Suchterkrankung leidet und aufgrund dieser Erkrankung bestimmte rechtliche Angelegenheiten nicht wahrnehmen kann. Weiterhin muss feststehen, dass keine anderen Hilfsmöglichkeiten, z.B. aufsuchende soziale Hilfen, sozialpädagogische Familienhilfe etc., eine Betreuung entbehrlich machen können. Fallen die Voraussetzung einer bestehenden rechtlichen Betreuung dauerhaft weg, so kann die Betreuung durch das Gericht aufgehoben werden.

Wer kann zum Betreuer bestellt werden?

Zum rechtlichen Betreuer werden vorrangig Bezugspersonen des Betroffenen bestellt, welche bereit und geeignet sind diese Aufgabe ehrenamtlich zu erbringen. Wenn eine solche Person nicht zur Verfügung steht kann das Gericht einen neutralen Berufsbetreuer bestellen.

Wann kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden?

Eine Betreuung kann vermieden werden, wenn andere Hilfen zur Entlastung des Betroffenen zur Verfügung stehen. Sie kann auch vermieden werden, wenn ein geschäftsfähiger Betroffener eine wirksame Vorsorgevollmacht für eine handlungsfähige Vertrauensperson erstellt hat. Weiterhin kann ein Betroffener, dessen Willensbildung nicht diesbezüglich krankheitsbedingt beeinträchtigt ist, die Betreuungseinrichtung ablehnen.

Wer berät bezüglich Betreuung und Bevollmächtigung?

Zu Vollmachten und ehrenamtlicher Betreuungsführung beraten die Betreuungsvereine im Lahn-Dill-Kreis.

Betreuungsverein VDK, Tel.: 02772/9230955;
Betreuungsverein Caritas, Tel.: 02774/912600 und 06441/9026421;
Betreuungsverein Diakonie, Tel.: 06441/90130.

Anlauf- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige
(Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie nach § 32 PsychKHG)

Die Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie ist eine Anlaufstelle für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und deren Angehörige und Bezugspersonen.

Die Beschwerdestelle bearbeitet Beschwerden, Anregungen oder Fragen im Zusammenhang mit einer Unterbringung, ärztlichen Behandlung, Therapie oder psychosozialen Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern im häuslichen Umfeld, in regionalen Einrichtungen und Diensten im Lahn-Dill-Kreis mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.

Die Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie ist telefonisch unter der Nummer
06441/407-1690

und per E-Mail an
mail@beschwerdestelle-psychiatrie-ldk.de

zu erreichen.

Das Beschwerdetelefon leitet Sie an die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Haus Sandkorn in Wetzlar weiter. Dort wird ihre Beschwerde aufgenommen und an die Beschwerdestelle weitergeleitet.
Beschwerden per E-Mail werden von der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle der Diakonie an der Dill in Herborn aufgenommen und an die Beschwerdestelle weitergeleitet.
Sollten Beschwerden über eine Psychosoziale Kontakt und Beratungsstelle vorliegen, können Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Lahn-Dill-Kreis wenden (06441/407-1685, sozialpsychiatrischer-dienst@lahn-dill-kreis.de), der die Beschwerde aufnimmt und die Beschwerdestelle weiterleitet.

In dieser Broschüre finden Sie weitere Informationen zur Unabhängigen Beschwerdestelle Psychiatrie im Lahn-Dill-Kreis.

Erste Hilfe

Erste Hilfe kann jeder leisten. Es sind Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

Hilfreiche Informationen finden Sie hier: Erste-Hilfe-Online.

Erste-Hilfe-Kurse bieten an:

Selbsthilfegruppen

Die „Selbsthilfegruppen in Hessen“ sind die 23 Anlaufstellen für Selbsthilfegruppen in Hessen und unterstützen Sie dabei, eine für Sie passende Selbsthilfegruppe zu finden.

Häusliche Gewalt

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gilt Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, als eines der weltweit größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder. Eine Resolution der Weltgesundheitsversammlung (1996) stellt heraus, dass Gewalt ernsthafte kurz-, mittel-, und langfristige gesundheitliche und psychosoziale Folgen für die Betroffenen hat, die eine besondere Herausforderung für Gesundheitsdienste und Gesundheitsberufe darstellen. Neben den individuellen und sozialen Folgen verursacht Gewalt auch erhebliche gesellschaftliche Kosten.

Bundesweites Hilfetelefon

365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar:

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät deutschlandweit betroffene Frauen – auch in vielen Sprachen. Es informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete Unterstützungseinrichtungen vor Ort.

Internetportal für Kinder und Jugendliche

trau-dich.de ist ein Kinderportal der bundesweiten Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es richtet sich an acht- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen. In dieser Entwicklungsphase beginnen Kinder, auch unabhängig von ihren Eltern, ihre Umwelt zu entdecken. Eine spannende Zeit und eine besondere Herausforderung für jene, die für die Förderung und den Schutz der Kinder verantwortlich sind.

Schwangerschafts­­beratungsstellen

Im Lahn-Dill-Kreis stehen Ihnen folgende Schwangerenberatungsstellen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Familienplanung, Empfängnisverhütung, zur Pränataldiagnostik sowie zu den Möglichkeiten einer Vertraulichen Geburt zur Verfügung.

Erhalten Sie auch Informationen zu finanziellen Hilfen, wie z. B. aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ sowie mögliche wirtschaftliche und soziale Rechtsansprüche.

Formulare und Anträge

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