Heilkuren & Sanatoriums­behandlungen

Begutachtung zur Notwendigkeit einer Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur – Auftrag einer Beihilfestelle

Sie haben bei der für Sie zuständigen Stelle einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilkur oder eines Sanatoriumsaufenthalts gestellt. Die Abteilung Gesundheit erhält von Ihrer Beihilfestelle den Auftrag, die Notwendigkeit und Angemessenheit einer solchen Maßnahme im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung zu beurteilen. Unser Gutachten dient der Beihilfestelle zur Vorbereitung der Entscheidung über Ihren Antrag. Wir berechnen Ihnen dafür Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostO-HSM).

Nach Eingang Ihrer ärztlichen Befunde und aller weiteren notwendigen Unterlagen prüfen wir, ob wir die Begutachtung nach Aktenlage durchführen können oder ob wir Sie zu einem Termin einladen. Die Begutachtung erfolgt unter Einbeziehung der jeweiligen Beihilfeverordnung – als Beispiel zwei Textauszüge aus der Hessischen Beihilfeverordnung:

„Die Aufwendungen (…) sind nur dann beihilfefähig, wenn 1. nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten die Sanatoriumsbehandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann…“ (§ 7 HBeihVO)

„Die Aufwendungen (…) sind nur beihilfefähig, wenn 1. nach amts- oder vertrauensärztlichem Gutachten die Heilkur zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit nach einer schweren Erkrankung erforderlich oder bei einem erheblichen chronischen Leiden eine balneo- oder klimatherapeutische Behandlung zwingend notwendig ist und nicht durch andere Heilmaßnahmen mit gleicher Erfolgsaussicht, besonders nicht durch eine andere Behandlung am Wohnort (…) ersetzt werden kann…“ (§ 8 HBeihVO)

Vor der Vergabe eines Begutachtungstermins bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:

  • einen schriftlichen Auftrag (in der Regel erhalten Sie ihn von Ihrer Beihilfestelle)
  • ein erweitertes „Fachärztliches Attest“ des Facharztes, der Sie wegen der Erkrankung behandelt, die durch die Maßnahme gebessert werden soll, den Fragebogen zu Vorerkrankungen und Gesundheitszustand, die Informationen zur DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung), die Informationen zur DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) und die Information zur amtsärztlichen Untersuchung ausgefüllt und unterschrieben.
  • die aktuellen fachärztlichen Befunde (keine Atteste) über alle für die Maßnahme relevanten Erkrankungen

Die Formulare finden Sie unten im Download-Bereich.

Formulare und Anträge

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