22.07.2022 | 13:31

PCR-Test auch bei positivem Schnelltest weiterhin notwendig

Genesenennachweis in Apotheken nur mit Labornachweis einer Corona-Infektion möglich

Wer sich selbst positiv testet oder in einer offiziellen Teststelle per Schnelltest getestet wird, muss einen PCR-Test machen lassen. Foto: scaliger von Getty Images/via canva.com

Wer sich selbst positiv testet oder in einer offiziellen Teststelle per Schnelltest getestet wird, muss einen PCR-Test machen lassen. Foto: scaliger von Getty Images/via canva.com

Wer sich daheim oder in einer offiziellen Bürger-Teststelle positiv auf das Corona-Virus testet, ist verpflichtet, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Das Kreis-Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nur mit einem PCR-Testergebnis, das eine Corona-Infektion nachweist, später auch der Genesenennachweis in einer Apotheke ausgestellt werden kann. Wer sich außerdem ohne Symptome in Isolation begeben muss und keine Krankschreibung des Hausarztes oder der Hausärztin vorlegen kann, benötigt das positive PCR-Testergebnis auch für seinen Arbeitgeber, damit dieser eine Verdienstausfallentschädigung beantragen kann.

Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises betont, dass das positive Testergebnis des Schnelltestes oder der Bürger-Teststelle nicht als offizieller Nachweis einer Corona-Infektion gilt.

Wo PCR-Tests mit Terminvereinbarung im Lahn-Dill-Kreis möglich sind, ist auf der Corona-Homepage des Kreises ersichtlich.

Das Land Hessen hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet. Dort ist auch der Punkt „Positiver Test und nun?“ zu finden, der die wichtigsten Anliegen zur aktuellen Testverordnung klärt.