08.03.2021 | 08:40

Bürgeranspruch auf kostenlose Schnelltests

Gesundheitsministerium Hessen, Kommunale Spitzenverbände, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Landesapothekerkammer Hessen arbeiten gemeinsam für die Umsetzung

Derzeit wird an der Umsetzung des Testanspruchs für Bürgerinnen und Bürger gearbeitet. (Foto: Lahn-Dill-Kreis/J. Muhlberg)

Derzeit wird an der Umsetzung des Testanspruchs für Bürgerinnen und Bürger gearbeitet. (Foto: Lahn-Dill-Kreis/J. Muhlberg)

Wiesbaden. Das Hessische Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen, die Kommunen, der Hessische Städte- und der Hessische Landkreistag haben sich gemeinsam darauf verständigt, den künftigen Testanspruch für Bürgerinnen und Bürger zeitnah umzusetzen. Auch wenn die vom Bund zu schaffende Regelung in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums noch ausstehe, die erst wichtige Grundlagen für die Umsetzung schaffe, habe man sich im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die Bekämpfung der Pandemie entsprechend vereinbart. (…)

Presseinformation vom 5. März 2021, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration