Wohneigentum
Um auch Familien oder gemeinschaftlichen Wohnprojekten (bewohnergetragene Wohngruppen) mit geringem oder mittlerem Einkommen den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in verschiedenen Förderprogrammen Mittel zur Verfügung.
Diese Fördermittel können nur vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden. Sofern Interesse an der Schaffung von Wohneigentum besteht, ist daher zu empfehlen, frühzeitig ein Beratungsgespräch bei der Wohnungsbauförderstelle zu führen. In einem persönlichen Gespräch kann die generelle Förderfähigkeit des Vorhabens auf Grund der Einkommensverhältnisse und der familiären Situation festgestellt werden – eine wichtige Hilfestellung bei der finanziellen Planung für den Bau oder Erwerb eines Eigenheimes. Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und andere Haushalte mit zwei oder mehreren Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht.
Die Förderung besteht aus folgenden zinsgünstigen Darlehen, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bewilligt werden:
Hessen-Darlehen Neubau
Gedacht für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienwohnhauses oder einer neuen Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den örtlichen Bodenpreisen und beträgt max. 160.000,00 Euro. Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen, kann das Förderdarlehen um weitere 20.000,00 Euro erhöht werden.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Gedacht für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien mit bis zu zwei Wohnungen zur Selbstnutzung. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten (Kaufpreis, Nebenkosten sowie Modernisierung), jedoch max. 200.000,00 Euro.
Formulare und Anträge
Kontakt
Bauen und Wohnen
Wohnbauförderungsstelle
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar