Der Kreistag
Der Kreistag ist das oberste Organ eines jeden Landkreises. Er trifft alle wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Zu den wichtigen Entscheidungen, die nur der Kreistag treffen kann gehören unter anderem:
Der Kreistag besteht aus 81 Kreistagsabgeordneten. Diese werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises im Rahmen der Kommunalwahlen gewählt. Vorsitzende oder Vorsitzender des Kreistages ist ein aus seiner Mitte gewähltes Mitglied.