Wasser & Boden
Wasser ist lebensnotwendig für Menschen, Tiere und Pflanzen. Es ist unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushaltes und das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Es ist wichtig, einen guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers sicherzustellen.
Der Boden oder besser die Böden sind – wie Wasser und Luft – eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und den Menschen. Böden unterliegen vielfältigen und oft schädlichen Veränderungen, die zu Beeinträchtigung von Bodenfunktionen und damit zu Gefahren oder Nachteilen für Einzelne oder der Allgemeinheit führen.
Ziel des Gewässer- und Bodenschutzes ist es, die natürlichen Funktionen der oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern, des Grundwassers und des Bodens nachhaltig zu schützen oder wieder herzustellen.
Die Hauptaufgaben der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde umfassen dabei
- Überwachung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung
- Zulassung von Gewässerbenutzungen und Baumaßnahmen in und an Gewässern
- Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Vorbeugender und nachsorgender Bodenschutz
Heizöltanks
Jeder Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass er seine oberirdische Heizölverbraucheranlage mit einem Lagervolumen von mehr als 1000 Litern und seine unterirdische Anlage (unabhängig von der Lagermenge) der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung Umwelt, Natur und Wasser, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz) schriftlich anzeigt. Zu den unterirdischen Anlagen zählen auch oberirdische Tankanlagen, die unterirdische nicht einsehbare Rohrleitungen haben.
Die Verpflichtung die Tankanlage von einem Sachverständigen prüfen zu lassen besteht für den Betreiber nicht erst dann, wenn er von der Behörde dazu aufgefordert wird. Die gesetzlichen Vorschriften gelten unmittelbar gegenüber dem Betreiber. Er muss eigenverantwortlich tätig werden und dafür sorgen, dass die Anlage geprüft wird und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage finden Sie auf unserem Infoblatt die wichtigsten Informationen und Rechtsgrundlagen in Kürze zusammengefasst. Weitere Unterlagen finden Sie hier zum Downloaden:
Bodenschutz
Was ist Boden?
Allgemein betrachtet ist Boden das, worauf wir stehen, produzieren und bauen. Das Bundesbodenschutzgesetz aus dem Jahre 1998 drückt es wie folgt aus: Boden ist die oberste Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen und gasförmigen Bestandteile, aber ohne Grundwasser und Gewässerbetten.
Boden erfüllt vielfältige Funktionen: Er ist Lebensraum für Organismen, Standort für natürliche Vegetation und für Kulturpflanzen, Filter und Puffer für Schadstoffe und Archiv der Natur und Kulturgeschichte.
Die wichtigsten Bodenarten sind Sand, Schluff, Ton und Lehm.
Boden ist eine endliche Ressource und nicht künstlich vermehrbar, aber eine unverzichtbare Lebensgrundlage für alle Lebewesen im Hinblick auf Lebensraum, Ernährung und Wasserhaushalt. Die Entstehung unserer Böden geht bis in die letzte Eiszeit (vor 10.000 – 15.000 Jahren) zurück und dauerte Jahrtausende. Sie unterlag dabei natürlichen Einflüssen (Klima, Geländeformen usw.), aber auch der Mensch hat zunehmend Einfluss genommen (z.B. durch Landwirtschaft, Industrie). Daher unterscheiden sich die Böden schon durch ihre Entstehungsgeschichte. Und Veränderungen sind oft nicht wieder rückgängig zu machen.
Verunreinigungen des Bodens können auf verschiedenen Wirkungspfaden für den Menschen und die Umwelt relevant werden (z. B. über als Trinkwasser genutztes Grundwasser oder über Nutzpflanzen). Deshalb ist es wichtig, festgestellte Verunreinigungen möglichst restlos zu beseitigen (Sanierung). Leider ist manchmal eine Beseitigung der festgestellten Verunreinigungen z. B. aufgrund bestehender Bebauung nicht möglich. Dann muss zumindest dafür Sorge getragen werden, dass sich die Schadstoffe im Boden nicht mobilisieren und verlagern (Sicherung z .B. durch wasserdichte Schichten).
Am besten ist natürlich, dass eine Verunreinigung des Bodens erst gar nicht entsteht. Deshalb ist es im Rahmen der Vorsorge wichtig darauf zu achten, dass unnötige Eingriffe in den Boden vermieden, minimiert und ausgeglichen werden.
Neben dem Bundesbodenschutzgesetz regelt in Hessen vor allem das Hessische Altlasten- und Bodenschutzgesetz aus dem Jahre 2007, welche Vorgaben beim Umgang mit dem Boden zu beachten sind. Daneben finden sich mittlerweile auch in anderen Gesetzen, wie z. B. dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Baugesetzbuch, Regelungen zum Bodenschutz.
Formulare und Anträge
Antrag auf Erlaubnis einer Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden (EWS) gemäß „Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21. März 2014, StAnz. 17/2014, S. 383.
Anzeige einer Anlage nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Anzeige nach § 40 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. Teil I Nr. 22, S. 905) für private Heizölverbraucheranlagen
Auswahl anerkannter Sachverständigenorganisationen nach § 52 AwSV
Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
Kontakt
Umwelt, Natur und Wasser
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar