Rathauszulassungen

Wenn Sie im Lahn-Dill-Kreis wohnen oder hier Ihren Firmensitz haben, können Sie bestimmte Vorgänge aus dem Bereich des Kfz-Zulassungswesens bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.

Mögliche Vorgänge:

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

  • Wiederzulassung

  • Umschreibungen

  • Adressänderungen

  • Neuzulassungen (außer Importfahrzeuge und Quads)

Nicht möglich sind:

  • Technische Änderungen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Rote Kennzeichen
  • Zulassung von Importfahrzeugen
  • Zulassung von Quads
  • Vorgänge, bei denen erstmals eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  • Ausstellung von Ersatzpapieren (Zulassungsbescheinigung I und/oder II)

Es empfiehlt sich, nähere Einzelheiten, insbesondere die Frage, ob die von Ihnen gewünschte Transaktion von der für Sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung erledigt werden kann, sowie die Öffnungszeigen vorab telefonisch zu klären.

Teilnehmende Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen:

  • Gemeinde Breitscheid
  • Gemeinde Dietzhölztal
  • Gemeinde Ehringshausen
  • Gemeinde Eschenburg
  • Gemeinde Hohenahr
  • Gemeinde Mittenaar
  • Gemeinde Sinn
  • Gemeinde Schöffengrund (nur Außerbetriebssetzungen und Anschriftenänderungen)
  • Stadt Dillenburg
  • Stadt Haiger
  • Stadt Herborn
  • Stadt Wetzlar (nur Anschriftenänderungen)

Kontakt

Zulassungsstelle Wetzlar

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

06441 407-2529

06441 407-2903

kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Zulassungsstelle Herborn-Burg

Junostraße 1 f
35745 Herborn

06441 407-2529

06441 407-8080

kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de