Landwirtschaft & Forsten

Die Stärkung der regionalen Landwirtschaft sowie der Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen und artenreichen Kulturlandschaft des Lahn-Dill-Kreises ist ein vorrangiges Ziel.

Information und Aufklärung von Anfang an ist dabei ganz entscheidend: Kinder lernen und verstehen, was sie sehen und berühren können. Das ist Bauernhof als Klassenzimmer. Kita-Gruppen und Schulklassen besuchen landwirtschaftliche Betriebe und erleben Landwirtschaft hautnah. So entsteht Respekt und Achtung für Lebensmittel, Umwelt und Natur.

„Landmarkt“ ist eine geprüfte Marke bäuerlicher Betriebe für verschiedene Produkte. Die Marke wird von der Vereinigung „Hessischen Direktvermarkter“ vergeben. Die Unternehmen, die sich dem Landmarkt-Zeichen angeschlossen haben, verpflichteten sich nur Produkte von geprüften direktvermarktenden Betrieben aus ihrer Umgebung anzubieten. Noch direkter geht es über unsere Broschüre „Gutes aus der Region“. Sie zeigt Ihnen den Weg zu Landwirtinnen und Landwirten, die ihre Produkte in ihren Hofläden, auf Wochenmärkten, per Vorbestellung, in Warenabgabeautomaten, Milchtankstellen usw. vermarkten.

Für Landwirtinnen und Landwirte:

Als Genehmigungsbehörde nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtrecht können Sie hier bei uns einen

Wir sind Ihre Ansprechpartner für:

  • als Genehmigungsbehörde nach dem Grundstücks­verkehrsgesetz und Land­pachtrecht.
  • für landwirtschaftliche Stellungnahmen bei öffentlichen oder privaten Planungen (z.B. Straßenbau, Ausweisung von Gewerbe- oder Baugebieten, Renaturierungen, Schutzgebietsausweisungen usw.)

  • für landwirtschaftliche Baumaßnahmen im Außenbereich. Zur Vorbereitung Ihres Vorhabens im Außenbereich empfehlen wir den Fragebogen auszufüllen und diesen zusammen mit den übrigen Unterlagen einzureichen.

  • für die Beantragung des Sachkundennachweises für Pflanzenschutzmittel im Scheckkartenformat.

Landeswirtschaftliches Fachrecht

Die Gewährung von Agrarzahlungen ist an die Einhaltung von Vorschriften aus dem Bereich Klima und Umwelt einschließlich Wasser, Böden und biologischer Vielfalt der Ökosysteme gekoppelt. Diese Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. 9 Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem ökologischem Zustand (GLÖZ), sowie 11 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) verbergen sich unter dieser Überschrift. Zu dem Komplex gehören auch Tierschutz, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Broschüre des Ministeriums, die auch mit einer entsprechenden Checkliste auf der Seite des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen eingesehen werden kann: Konditionalitäten » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Landwirtschaftliches Förderwesen

Direktzahlungen

Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt durch eine einheitliche, von der Produktion entkoppelte, Direktzahlungen. Diese setzen sich im Regelfall aus der Basisprämie, Umverteilungsprämie (zur Förderung kleiner Betreibe) und der Greeningprämie zusammen. Junglandwirte können eine erhöhte Förderung erhalten. Die Direktzahlungen stellen einen finanziellen Ausgleich für die hohen Umweltschutz, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU dar. Um die Direktzahlungen zu erhalten, müssen die Betriebsinhaberinnen und -inhaber Zahlungsansprüche besitzen.

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wurde in den vergangenen Jahren neu ausgerichtet. Sie orientiert sich an EU-weit einheitliche Abgrenzungskriterien, die in den vergangenen Jahren zur Neuberechnung führten. Sowohl die Kartengrundlage, das gestufte Prämienmodell und die Liste aller Gemarkungen im benachteiligten Gebiet sind auf der Seite des Umweltministeriums Hessen abrufbar.

Ökologischer Landbau

Der ökologische Landbau erweist sich als besonders vorteilhaft für den Schutz von Umwelt und Natur. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, der besonders sorgfältige Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Förderung einer vielfältigen Flora und Fauna sind hierfür ausschlaggebend. Das Land Hessen fördert die Umstellung und die Beibehaltung zur ökologischen Landwirtschaft. Wir wickeln das Förderverfahren Ökolandbau im neuen HALM ab.

Im Rahmen des neuen Hessischen Programmes für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) fördert das Land Hessen (Link) auf Einzelflächen aber auch gesamtbetrieblich die Landwirte, die sich für eine besonders umweltschonende Bewirtschaftung entscheiden. Die Abteilung für den ländlichen Raum des Lahn-Dill-Kreises setzt die Fördermaßnahmen im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Gießen um und vereinbart im Auftrag des Landes Hessen 5-jährige Verpflichtungszeiträume mit den Landwirten.

Durch diesen Vertragsnaturschutz erhalten die teilnehmenden Landwirte einen finanziellen Ausgleich für ihren entgangenen Nutzen oder aber die entstandenen höheren Kosten der extensiven Bewirtschaftung.

Viele Landwirte haben in 2014 einen Teilnahmeantrag gestellt und sind mit einer 5-jährigen Verpflichtung zum 01.01.2015 gestartet. Natürlich sind auch in 2015 weitere Antragstellungen für das HALM Programm mit Verpflichtungsbeginn ab dem 01.01.2016 möglich. Neben kompletten Neuanträgen können außerdem Erweiterungsanträge sowie Änderungsanträge zu bestehenden Verpflichtungen bei uns bis zum 01.10.2015 (Ausschlussfrist) gestellt werden

Folgende Fördermaßnahmen werden im Rahmen des HALM in den Landkreisen Lahn-Dill und Gießen in 2015 angeboten:

A. Förderung der Zusammenarbeit

B. Ökologischer Landbau

C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau

– C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau (keine Antragstellung in 2015 möglich )

– C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter

– C.3.1 Einjährige Blühstreifen/-flächen

– C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen/-flächen

– C.3.3 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

– C.3.4 Ackerrandstreifen

– C.3.5 Ackerwildkrautflächen

D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Dauergrünland

– D.1. Grünlandextensivierung

– D.2. Bodenbrüterschutz

– D.3. Kennartennachweis (erst 2015)

E. Förderung besonder nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen

– E.2. Erhaltung von Streuobstbeständen

H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen

– H.1. Naturschutzfachliche Sonderleistung auf Grünland

– H.2. Arten- und Biotopschutz im Offenland

Umfangreiche weiterführende Informationen erhalten sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Antragsunterlagen stellen wir ihnen gerne in Papierform zur Verfügung. Bitte sprechen sie uns an.

Feld- und Flurknigge

Unter dem Motto „Rücksicht macht Wege breit“ hat die Abteilung für den Ländlichen Raum den Feld- und Flurknigge herausgegeben. Dort finden sich Hinweise, wie landwirtschaftliche Flächen und Zuwegungen rücksichtsvoll von allen genutzt werden können. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Landwirtschaft und Forsten

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1764

info-alr@lahn-dill-kreis.de