Maßnahmen für Tiergesundheit
Mögliche Krankheiten erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit ausschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten verhindern – das sind die großen Ziele in der Tierseuchenbekämpfung. Auf welchen Wegen gelangen Krankheits- und Seuchenerreger in unseren Umlauf? Betriebe sollen gezielt beraten werden – das sichert gesunde Tierbestände.
Häufig gestellte Fragen
Vorbeugende Maßnahmen
Alle erfassten Nutztierbestände im Lahn-Dill-Kreis unterliegen der Aufsicht durch das Veterinäramt sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Betriebe, die neu mit der Tierhaltung beginnen wollen, müssen ihre Bestände in einer angemessenen Frist dem Veterinäramt anzeigen.
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein. So können zum Beispiel Wildschweine oder Schweine aus Freilandhaltung krank werden, wenn sie mit Speiseabfällen gefüttert werden. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.
Viele Erkrankungen von Tieren können durch gezielte Impf- und Hygieneprogramme vermieden werden. Dadurch werden gesunde und widerstandsfähige Bestände geschaffen. Die Beratung der Tierhalter und die Durchführung der Impfungen gegen Krankheitserreger wird in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten durchgeführt. Impfungen gegen Seuchenerreger dürfen nur mit Genehmigung des Veterinäramtes vorgenommen werden.
Überwachung des Tierverkehrs
Tierkrankheiten und Tierseuchen können nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch durch Lebensmittel tierischer Herkunft übertragen werden (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest). Da Tiere und Lebensmittel aus dem Kreisgebiet nicht nur in Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern auch in Drittländer versandt werden, muss durch effektive Kontrollen sichergestellt werden, dass nur auf Gesundheit und auf Transportfähigkeit untersuchte, lebende Tiere versandt werden. Die gleiche Notwendigkeit der Kontrolle gilt natürlich auch für Tiere, die von außerhalb in den Lahn-Dill-Kreis gebracht werden.
Maßnahmen im Seuchenfall
Bei Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche werden alle Maßnahmen durch das Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung des Veterinäramtes organisiert und koordiniert. Für die Bekämpfung hochansteckender und oft tödlich verlaufender Tierseuchen, wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest steht ein ständig eingerichtetes Krisenzentrum zur Verfügung, ausgerüstet mit modernster Technik und Telekommunikation.
Die von einer Seuche betroffenen Tierbestände werden vom Veterinäramt gesperrt. Außerdem werden weitere Maßnahmen eingeleitet, z. B. die Errichtung von Sperr- und Beobachtungsgebieten, amtlich angeordnete Untersuchungen und gegebenenfalls Tötung und unschädliche Beseitigung von seuchenkranken Tieren.
Anzeigepflichtige, hochansteckende Tierseuchen mit besonders strengen Bekämpfungsmaßnahmen:
- atypische Geflügelpest oder Newcastle Disease (ND)
- Geflügelpest (GP) = Aviäre Influenza (AI)= Vogelgrippe
- Klassische Schweinepest (KSP)
- Maul- und Klauenseuche (MKS)
Weitere anzeigepflichtige Tierkrankheiten:
- Amerikanische/bösartige Faulbrut der Bienen (AFB)
- Bovine Herpes Virus Infektion (BHV1)
- Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
- Bovine Spongiforme Enzephalophathie (BSE)
Hessen ist nicht mehr frei von der Blauzungenkrankheit
Anfang Juli hatte sich im Vogelsbergkreis ein Rind mit der Blauzungenkrankheit (BTV) infiziert. Somit gilt das Land Hessen nicht mehr als frei von BTV. BTV befällt nur Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer. Das Virus wird von einer blutsaugenden Mückenart übertragen und ist ungefährlich für den Menschen.
Tiere aus Hessen, die an BTV erkranken können, dürfen nicht mehr ohne Weiteres in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands und der EU transportiert werden. Sie müssen ab sofort folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Tiere müssen mit einem Insektenvertreibenden Mittel behandelt werden. Das soll sie vor einer Virusübertragung schützen
- Der Behandlung folgt mindestens 14 Tage später eine Probenentnahme für einen PCR-Test
- Das negative Testergebnis darf beim Tiertransport nicht älter als 14 Tage sein
- Das Tier muss frei von klinischen Anzeichen der Krankheit sein
Bei dem Virus handelt es sich um das Serotyp 3. Der dafür entwickelte Impfstoff hat noch keine EU-Zulassung. Das Paul-Ehrlich-Institut hat jedoch nach einer beschleunigten Nutzen-Risiko-Bewertung drei Impfstoffe zur Prophylaxe gegen BTV3-Infektionen benannt. Ihre Anwendung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung für die Dauer von sechs Monaten gestattet – bis es einen zugelassenen Impfstoff gibt. Die Impfung schützt die Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf.
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