Einstellungs­untersuchungen

Begutachtung zur Eignung für den hessischen Schuldienst

Sie haben sich für den Schuldienst in Hessen beworben. Vorgesehen ist dafür eine Einstellung im Beamtenverhältnis. Diese setzt unter anderem Ihre gesundheitliche Eignung voraus.

Die Entscheidung über die Einstellung und die Übernahme in das Beamtenverhältnis trifft die personalverwaltende Stelle (z. B. Hessische Lehrkräfteakademie, Staatliches Schulamt), nicht der neutrale ärztliche Gutachter. Das amtsärztliche Gutachten dient als Entscheidungshilfe, es unterstützt den Auftraggeber bei der sachgerechten Berücksichtigung und Abwägung vielfältiger Entscheidungskriterien.

Wir berechnen dafür Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostO-HSM).

Vor jeder Begutachtung benötigen wir einen Auftrag, der den Anlass und die Fragestellung, die Rechtsgrundlage und die vorgesehene Tätigkeit bzw. das Anforderungsprofil benennt. Wurden schon Vorbegutachtungen durchgeführt, gehört auch das Ergebnis dieser Untersuchungen zu den Auftragsunterlagen; dieses stellt uns in der Regel die personalverwaltende Stelle zur Verfügung.

Folgende Anlässe für eine Beauftragung der hessischen Gesundheitsämter mit einer ärztlichen Untersuchung sind üblich:

1. Begutachtung vor Einstellung zur Beamtin/zum Beamten auf Widerruf
2. Begutachtung vor Einstellung zur Beamtin/zum Beamten auf Probe
3. Begutachtung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit

Für die Begutachtungen vor einer Einstellung (Anlass 1 und 2) erhalten Sie in der Regel die Aufforderung durch Ihre personalverwaltende Stelle, sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Wir teilen Ihnen den Untersuchungstermin schriftlich mit. Für die Begutachtung vor Verbeamtung auf Lebenszeit (Anlass 3) erhalten wir einen schriftlichen Auftrag. Wir teilen Ihnen den Untersuchungstermin dann ebenfalls schriftlich mit.

In jedem Fall müssen Sie zum Begutachtungstermin folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • Ihren Impfpass beziehungsweise einen Nachweis über die zweifache Masern-Impfung
  • unser Einladungsschreiben

Bitte vorab einreichen:

  • ärztliche Befunde- und Entlassungsberichte von Kliniken bei Vorerkrankungen
  • Formular zur Vorlage beim Gesundheitsamt (Auftrag bei Referendariat) oder den Auftrag vom Staatlichen Schulamt bei Verbeamtung auf Probe
  • das Vorgutachten, das zu Beginn des Referendariats erstellt wurde (nur bei Verbeamtung auf Probe)
  • sowie die unten aufgeführten Formulare, ausgefüllt und unterschrieben.

Sie können vor dem Termin essen und trinken.
Falls Sie zu einem Termin nicht erscheinen können, bitten wir Sie, diesen möglichst frühzeitig abzusagen.

Formulare und Anträge

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Kontakt

Gesundheitsamt

Schlossstraße 20
35745 Herborn

06441 407-1616

06441 407-1055

gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de

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