Sportförderung
Der Lahn-Dill-Kreis misst dem Sport eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Die planvolle und gezielte Sportförderung soll der Bevölkerung des Lahn-Dill-Kreises den Anreiz zu aktiver, sportlicher, spielerischer und bewegungsbetonter Betätigung geben.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Förderung des Jugendsportes mit dem Ziel, durch Angebote regelmäßiger sportlicher Aktivitäten und Trainingsmöglichkeiten die Jugendlichen in deren Persönlichkeitsentwicklung unter gesundheitlichen und sozialen Aspekten zu unterstützen.
Zur Förderung des Sports stellt der Lahn-Dill-Kreis jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Arbeit der im Kreisgebiet ansässigen Sportvereine und Sportverbände fördert er durch die Überlassung seiner Turn- und Sporthallen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Diese werden nach Maßgabe gesonderter Richtlinien grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt.
Sportfördermittel
Den Sportvereinen des Lahn-Dill-Kreises können Zuschüsse gewährt werden, wenn dies der Kreishaushalt erlaubt. Die Sportförderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zuschüsse und Zuwendungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn Vereine alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und alle bestehenden sonstigen Zuschussquellen ausgeschöpft haben. Die vom Lahn-Dill-Kreis bewilligten Mittel sind zweckgebunden zu verwenden. Der Kreis ist berechtigt, deren ordnungsgemäße Verwendung nachzuprüfen.
Kreis der Förderberechtigten
Antragsberechtigt sind Sportvereine,
- die ihren Vereinssitz im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Wetzlar haben,
- die dem Landessportbund Hessen angehören,
- die über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung verfügen und
- die von den Mitgliedern einen angemessenen sozialverträglichen Mitgliedsbeitrag erheben. Dieser soll für Erwachsene grundsätzlich mindestens 2,50 Euro betragen. Im Rahmen der Förderung des Jugendsportes ist die Erhebung eines Beitrages für jugendliche Mitglieder nicht erforderlich.
Sportfachverbände, die im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises ein Leistungszentrum betreiben oder maßgeblich unterstützen.
Der Sportkreis Lahn-Dill.
Zuschüsse
Zuschüsse zur Durchführung des Jugendsports
Die Förderung des Jugendsportes erfolgt durch einen festen Zuschussbetrag für jedes bei einem Sportverein als Mitglied registrierte Kind/Jugendlichen. Der Zuschussbetrag soll ca. 5 Euro pro Kind/Jugendlichen und Jahr betragen.
Antragsberechtigt sind die unter Kreis der Förderberechtigten genannten Sportvereine, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Dem Landessportbund Hessen sind mindestens 5 Kinder/Jugendliche zum 01.01. des laufenden Jahres, für welches die Zuwendung gewährt werden soll, gemeldet;
- die Altersgrenze der zu berücksichtigende Kinder/Jugendliche beträgt 21 Jahre für die Fachbereiche Schießen, Tauchen, Luft- und Motorsport, Segeln, Surfen, Rudern sowie Behinderten-/Gehörlosensport, im Übrigen 18 Jahre;
- der Antragsteller betreibt eine aktive und regelmäßige Jugendarbeit im Sportbereich.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09. eines Kalenderjahres über die Online-Vereinsverwaltung des Lahn-Dill-Kreises eingereicht werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Der Lahn-Dill-Kreis gibt außerdem Zuschüsse
- zu baulichen Maßnahmen an Sportstätten,
- für Vereine in besonderen Notlagen,
- zur Unterhaltung vereinseigener Turnhallen,
- zur Förderung des Leistungssports,
- zur Förderung von Bestenkämpfen,
- zur Förderung von sportlichen Veranstaltungen (Turniere etc.),
- für Jubiläumsgaben.
Die Richtlinie des Lahn-Dill-Kreises zur Förderung des Sports in Gänze finden Sie hier.
Formulare und Anträge
im Lahn-Dill-Kreis
Merkblatt für die Beantragung einer Kreisbeihilfe gemäß der Richtlinie des Lahn-Dill-Kreises zur Förderung des Sports
Richtlinie des Lahn-Dill-Kreises zur Förderung des Sports
Kontakt
Tim Keßler
Stabsstellenleitung
Sport, Kultur und Ehrenamt
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar