02.08.2024 | 11:06

Die Blauzungenkrankheit hat Lahn-Dill-Kreis erreicht

Mehrere Rinder in einem Betrieb in Braunfels haben sich infiziert

Das Kreis-Veterinäramt meldet den ersten Fall der Blauzungenkrankheit im Lahn-Dill-Kreis. Es handelt sich dabei um einen Landwirtschaftsbetrieb in Braunfels. Foto: Lahn-Dill-Kreis/Marie-Therese Koch

Das Kreis-Veterinäramt meldet den ersten Fall der Blauzungenkrankheit im Lahn-Dill-Kreis. Es handelt sich dabei um einen Landwirtschaftsbetrieb in Braunfels. Foto: Lahn-Dill-Kreis/Marie-Therese Koch

Bei mehreren Rindern in einem Betrieb in Braunfels ist das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) erstmals nachgewiesen worden. Das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises hat eine Betriebssperre ausgesprochen und den Tierhalter angewiesen, die infizierten Tiere zu isolieren und zu behandeln. „Im Regelfall handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine akut verlaufende Krankheit, die zu hohen Verlusten im Tierbestand sowie langwierigen Krankheitsverläufen und starkem Milchrückgang führen kann“, erläutert Nina Schneider, Amtliche Tierärztin im Veterinäramt. Der betroffene Betrieb steht unter amtlicher Überwachung und die Verbringung von Tieren aus dem Betrieb wurde untersagt. Empfänglich für das Virus sind die meisten Wiederkäuerarten, für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

BTV wird über bestimmte Stechmücken übertragen. Daher empfiehlt das Veterinäramt, alle Tiere – sowohl gesunde als auch die kranken – mit einem insektenvertreibenden Mittel zu behandeln. Infizierte Mücken können mit dem Wind über viele Kilometer getragen werden und weitere Tiere infizieren.  Zusätzlich empfiehlt das Kreis-Veterinäramt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhalterinnen und Tierhalter nehmen dazu Kontakt zu ihrem behandelnden Tierarzt oder Tierärztin auf. Die Tierseuchenkasse bezuschusst jede Impfdosis für Rinder mit drei Euro und für Schafe und Ziegen mit zwei Euro.

In Deutschland gilt die Blauzungenkrankheit als anzeigepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält, ist also dazu verpflichtet, auch den Verdacht auf BTV beim Kreis-Veterinäramt zu melden. Auffällige Symptome sind zum Beispiel hohes Fieber, Fressunlust, Speicheln, eine geschwollene Zunge, die in seltenen Fällen bläulich verfärbt sein kann, sowie Lethargie und geschädigte Schleimhäute. Bemerken Tierhalterinnen und Tierhalter eine solche Symptomatik, sollten sie die betroffenen Tiere isolieren und tierärztlich untersuchen lassen.

Weitere Informationen zu BTV finden Interessierte unter
https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
https://llh.hessen.de/tier/schafe-und-ziegen/haltung-schafe-und-ziegen/gefahr-der-blauzungenkrankheit-mit-impfung-gegen-btv-3-begegnen/
https://hessischetierseuchenkasse.de/artikel-4/