12.07.2024 | 09:41

Einbürgerungsantrag beim Kreis leicht gemacht

Regierungspräsidium Gießen entscheidet über Einbürgerung/So läuft das Verfahren ab

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte, hat es seit dem 27. Juni 2024 leichter. Foto: pmphoto von Getty Images via Canva.com

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchte, hat es seit dem 27. Juni 2024 leichter. Foto: pmphoto von Getty Images via Canva.com

Seit dem 27. Juni 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für die Einbürgerung. Vor diesem Hintergrund rechnet Landrat Wolfgang Schuster mit einer erhöhten Anzahl von Einbürgerungsanträgen. Das Verfahren soll so einfach wie möglich und für die Verwaltung so effektiv wie möglich realisiert werden.

Beim Lahn-Dill-Kreis genügt eine einfache Kontaktaufnahme. Der Kreis übersendet dann die vollständigen Antragsunterlagen, eine Checkliste der notwendigen Dokumente und stellt einen Termin zur Verfügung. Erreichbar ist die Kreisverwaltung unter der postalischen Anschrift: Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar. Zusätzlich wurde die Funktionspostfachanschrift deutsch@lahn-dill-kreis.de eingerichtet oder die Antragstellerinnen und Antragsteller nutzen die Telefonnummer 06441-407-2310. Bei dem Termin wird die Vollständigkeit der Unterlagen überprüft und es müssen die notwendigen Unterschriften geleistet werden. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, wird der gesamte Antrag digitalisiert und dem Regierungspräsidium Gießen als Einbürgerungsbehörde übersandt. Ab dann ist ausschließlich das Regierungspräsidium zuständig. „Nachfragen bei uns nach dem Verfahren sind daher nicht zielführend, denn auch uns liegen keine Informationen zum Verfahrensgang vor“, sagt der Leitende Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor.

Aufgrund der Zuständigkeitsregelungen des Landes Hessen ist der Lahn-Dill-Kreis lediglich für die Entgegennahme der entsprechenden Anträge aus den Gemeinden Bischoffen, Breitscheid, Dietzhölztal, Driedorf, Greifenstein, Hohenahr, Leun, Mittenaar, Schöffengrund, Siegbach, Sinn und Waldsolms zuständig. „Ausländische Bürgerinnen und Bürger aus den weiteren größeren Gemeinden und Städten aus dem Landkreis müssen sich zur Antragstellung an die jeweilige Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung wenden“, erklärt Strack-Schmalor.

Zuständige Behörde richtet Einbürgerungsfeier aus
Wird die Einbürgerung bewilligt, so stellt das Regierungspräsidium die entsprechenden Unterlagen aus und fertigt eine Urkunde an. Sie wird dann an den Lahn-Dill-Kreis oder die größeren Gemeinden und Städte im Lahn-Dill-Kreis übermittelt. Der Lahn-Dill-Kreis händigt die Urkunde in einer öffentlichen, kleinen Zeremonie an die Antragstellenden aus, zu der der Kreis einlädt. Diese können zu ihrer Zeremonie Freunde, Verwandte und Gäste mitbringen. Ist mit mehr als zehn Gästen zu rechnen, sollte das der Behörde mitgeteilt werden, damit eine entsprechende Räumlichkeit vorbereitet werden kann. Auf Wunsch der Einzubürgernden ist es möglich, mehrere Einbürgerungstermine zusammenzulegen, wenn es sich zum Beispiel um Verwandte handelt. Die Einzubürgernden müssen damit rechnen, dass auch Fremde bei der Feierstunde dabei sein werden, da es eine öffentliche Veranstaltung ist.

Mit der Einbürgerungsurkunde können die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei ihren Kommunen ihren neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, der Eintrag in die Wählerverzeichnisse erfolgt automatisch. Wird die Einbürgerung abgelehnt, wird der entsprechende Ablehnungsbescheid durch das Regierungspräsidium verschickt. „Ich freue mich, schon bald viele neue deutsche Staatbürgerinnen und Staatsbürger im Lahn-Dill-Kreis begrüßen zu können“, sagt Wolfgang Schuster.