24.07.2023 | 14:11

Familien bekommen weitreichende Unterstützung

Neben Wohngeld sind Unterstützung im Bereich Bildung, aber auch ein vergünstigtes Deutschland-Ticket möglich

Wohngeldberechtigte können beim Lahn-Dill-Kreis noch weitere finanzielle Unterstützung für sich und die Familie beantragen. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Wohngeldberechtigte können beim Lahn-Dill-Kreis noch weitere finanzielle Unterstützung für sich und die Familie beantragen. Foto: Lahn-Dill-Kreis

Bevor das neue Schuljahr startet, müssen Familien mit schulpflichtigen Kindern oft teure neue Materialien besorgen, seien es Farbkasten und Pinsel, Blöcke und Stifte oder ein Taschenrechner. Das geht nicht nur ins Geld. Für viele Familien sind die vielen Neuanschaffungen kaum bis gar nicht finanzierbar.

„Familien, die seit Jahresbeginn Wohngeld beantragt haben, haben Anspruch darauf, auch weitere Leistungen bezuschusst zu bekommen“, erklärt die Abteilungsleiterin für Soziales und Integration, Anne Peter-Lauff. So können aus dem sogenannten Bildungspaket Kosten für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung in Schulen oder Kitas oder auch eine Pauschale für Schulmaterial von derzeit 116 Euro zum Schuljahresanfang übernommen werden.

Auch Kosten für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege können mit dem Bezug von Wohngeld übernommen werden.

Das Kreis-Sozialamt weist darauf hin, dass Beziehende von Wohngeld Anspruch auf das vergünstigte Abonnement des Deutschland-Tickets haben, den sogenannten Hessenpass mobil. Dieser kostet derzeit 31 Euro pro Monat. Die notwendige Bescheinigung hierfür wird durch die Wohngeldbehörde ausgestellt.

„Durch die Wohngeldreform sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Wohnen muss bezahlbar bleiben“, sagt Kreis-Sozialdezernent Stephan Aurand. Übrigens auch Eigentümerinnen und Eigentümer sind antragsberechtigt.

„Wer ein Recht auf finanzielle Unterstützung hat, sollte davon Gebrauch machen. Dafür braucht sich niemand zu schämen“, ermutigt Anne Peter-Lauff diejenigen, die finanzielle Unterstützung beim Kreis beantragen können.

Sie empfiehlt, zunächst Kontakt mit den Mitarbeitenden aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine Berechtigung besteht. Unter www.lahn-dill-kreis.de/wohngeld gibt es weitere Informationen auch zu den für die Wohnorte zuständigen Ansprechpersonen.

Speziell zum Thema „Bildung und Teilhabe“ können sich alle Interessierten unter www.lahn-dill-kreis.de/ bildung-teilhabe informieren. Dort ist auch der Online-Antrag auf Kostenübernahme der Schulkindbetreuung zu finden. Dieser kann papierlos gestellt werden.