Eingliederungs-Hilfe

Eingliederungs-Hilfe für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Wetzlar

Sie wohnen in der Stadt Wetzlar oder in einem Stadtteil von Wetzlar?

Und Sie wollen einen Antrag auf Eingliederungs-Hilfe nach §§ 53 ff SGB 12 stellen?

Zum Beispiel Anträge auf:

  • Früh-Förderung oder
  • Integrations-Plätze im Kinder-Garten oder in der Kinder-Tagesstätte oder
  • Teilhabe-Assistenz in der Schule.

Dann ist der Lahn-Dill-Kreis nicht mehr für Sie zuständig.

Bitte melden Sie sich beim

Jugendamt von der Stadt Wetzlar:

064 41 995 111

Menü-Unterpunkte

Wichtige Infos für Menschen mit Behinderung und ihre Familien finden Sie hier:

Beratungs-Stellen

Behinderten-Beauftragte

Schwerbehinderten-Ausweis

Hilfen für Kinder

Schlüssel für das Euro-WC

Umbau Wohnung

Alter und Pflege

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Text: © Büro für Einfache und Leichte Sprache der Lebenshilfe Gießen e.V., Übersetzerin Anja Sandtner, 2023