Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
Allgemeine Informationen finden Sie hier: Hessen hilft Ukraine | innen. hessen.de
Erreichbarkeit der Hotline 06441 407-2310: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr
Aufenthaltserlaubnis beantragen für den Lahn-Dill-Kreis, ohne Stadt Wetzlar
Menschen aus der Ukraine können ihre Aufenthaltserlaubnis jetzt auch online beantragen, wenn sie sich im Lahn-Dill-Kreis aufhalten, ausgenommen ist die Stadt Wetzlar. Über das Portal germany4ukraine.de ist der Online-Antrag auch in ukrainischer Übersetzung zu finden.
Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis über die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises beantragen möchten, (ohne Stadtgebiet Wetzlar), senden Sie bitte eine Mail an abh@lahn-dill-kreis.de und teilen Sie uns Folgendes mit:
- vollständiger Name aller Personen
- Geburtsdaten,
- aktuelle Adresse in Deutschland,
- Datum der Einreise in den Schengenraum
- Telefonnummer für Rückfragen
- Ablichtung Identitätsnachweis (Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde, etc.)
- Antragsformular
Das Formular für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier. Füllen Sie es möglichst vollständig aus und fügen Sie es der Mail bei oder senden es uns per Post zu.
Nach Prüfung Ihrer Angaben und Dokumente senden wir Ihnen eine Bescheinigung zu bzw. erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde.
Bitte melden Sie sich bis dahin bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt an.
Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte an unsere
Hotline 06441 407-2310.
Stadtgebiet Wetzlar
Sollten Sie im Stadtgebiet Wetzlar wohnen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Wetzlar. E-Mail: auslaenderbuero@wetzlar.de
Anträge auf finanzielle Unterstützung
Sie wollen finanzielle Unterstützung beziehen? Folgende Anträge des Kreis-Flüchtlingsbüros stehen Ihnen zur Verfügung. Diese können Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und eingescannt oder abfotografiert zurück an integration@lahn-dill-kreis.de senden.
Für Menschen, die sich derzeit im Nordkreis aufhalten:
Antrag auf finanzielle Unterstützung auf ukrainischer Sprache.
Für Menschen, die sich derzeit im Südkreis aufhalten:
Antrag auf finanzielle Unterstützung auf ukrainischer Sprache.
Für die Beantragung von Leistungen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kurzantrag (Antrag auf finanzielle Unterstützung, siehe oben) vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einzelne Erwachsene müssen einen eigenen Antrag stellen. Familien und Ehepaare können jeweils einen gemeinsamen Antrag einreichen)
- Ausweiskopien
- Anmeldebestätigung Meldeamt Stadt/Gemeinde
- Bankverbindung (mit Angabe, welche Personen dabei zusammengehören)
- Nachweis Beantragung Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde (E-Mail-Schriftverkehr)
- Angaben zur Unterbringung der Personen (abgeschlossene Wohnung oder gemeinsame Nutzung mehrerer Räume durch verschiedene Personen)
Diese Unterlagen können eingescannt oder abfotografiert an die E-Mail-Adresse integration@lahn-dill-kreis.de gesendet werden.
Außerdem gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tipps rund um Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland, unter anderem auch in ukrainischer Sprache.
Wohnraumbörse
Wer Wohnraum anbieten möchte, kann dies weiterhin per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de oder telefonisch unter 06441 407-1464 tun.
Bundesweit: Unterkunft Ukraine (unterkunft-ukraine.de)
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Menschen, die geflüchtete Menschen privat untergebracht haben, hier.
Informations-Portal
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stellt auf der Hilfsplattform „germany4ukraine.de“ Informationen auf deutscher, ukrainischer und englischer Sprache zur Verfügung.
Führerschein
Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sind inzwischen viele Flüchtlinge auch im Lahn-Dill-Kreis wohnhaft. Um mit dem ukrainischen Führerschein in Deutschland fahren zu dürfen, sind bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Ukrainische Flüchtlinge, die ab dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind, können mit ihrem ukrainischen Führerschein aufgrund einer bundeseinheitlichen Regelung bis zum Kriegsende am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Diese Regelung gilt für alle im ukrainischen Führerschein aufgeführten Fahrerlaubnisklassen. Eine Umschreibung dieses Dokumentes in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht zwingend erforderlich. Auf Wunsch kann dieser Führerschein allerdings im Rahmen einer Drittstaatenumschreibung (nach Ablegung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung) umgeschrieben werden. Eine Ausnahme stellen hier LKW- und Busklassen dar, welche gewerblich genutzt werden sollen. Für die gewerbliche Nutzung wäre derzeit auf jeden Fall eine deutsche Fahrerlaubnis sowie auch ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) erforderlich.
Ukrainische Führerscheine von Personen, die vor dem 24. Februar 2022 eingereist sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese Fahrerlaubnisse konnten lediglich für 6 Monate nach Einreise nach Deutschland genutzt werden und müssen als Drittstaatenumschreibung (nach Theorie- und Praxisprüfung) umgeschrieben werden, um weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Kolleginnen und Kollegen der Fahrerlaubnisbehörde des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar oder der Außenstelle in Herborn-Burg.
Öffentliche Verkehrsmittel
Informationen zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind zu finden
beim Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV) und bei der Deutschen Bahn.
Weiterführende Informationen sind zu finden unter Hilfe für ukrainische Flüchtlinge.
Medizinische Hinweise
Corona-Virus
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt hier Informationen zum Corona-Virus auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Weitere Informationen bietet das Robert-Koch-Institut (RKI).
Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf ukrainischer Sprache sind zu finden unter Lahn-Dill-Kreis – Impfen.
Impfungen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert des Weiteren umfassend über wichtige Impfungen für geflüchtete Menschen und Asylsuchende.
Auch das RKI bietet Infos zu den Impfungen sowie einen Impfkalender in 21 verschiedenen Sprachen.
Wichtige Rufnummern
Weiterführende Links
Spenden
Wichtig: Hilfsangebote und Sachspenden können im Ankunftszentrum und den Erstaufnahmeeinrichtungen aus organisatorischen und hygienischen Gründen leider nicht abgegeben werden.
Wenn Sie Sachspenden abgeben oder anderweitig Ihre Hilfe anbieten möchten, finden Sie hier eine Übersicht möglicher Anlaufstellen.
Informationsangebot für Geflüchtete aus der Ukraine der Verbraucherzentrale Hessen
Antworten zu häufig gestellten Fragen und hilfreiche Links
Formulare und Anträge
Personen, die ukrainische Flüchtlinge privat untergebracht haben, können mit diesem Formular eine Kostenübernahme beantragen.
Für Menschen, die sich derzeit im Südkreis aufhalten, auf ukrainischer Sprache
Kontakt
Fachdienst Zuwanderung und Integration
Karl-Kellner-Ring 19-21
35576 Wetzlar
Berliner Str. 42
35683 Dillenburg