Wir unterstützen Sie!

Wir stehen Ihnen in vielen Fragen rund ums Kind gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Im Folgenden können Sie sich schon einmal über unser Beratungsangebot informieren.

Erziehung, Partnerschaft, Trennung

Unser Allgemeiner Sozialer Dienst berät Sie zu Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Personensorge und Umgangsrecht. Sie werden über Hilfsangebote (Hilfen zur Erziehung) informiert, beraten und begleitet.

Immer mehr Menschen reagieren durch bekannt gewordene Fälle von Kindesmisshandlung sensibler was in ihrer Umgebung geschieht. Ob es eine beobachtete Szene ist wie ein Kind geschlagen wird, ein Kind oder Jugendlicher von Misshandlungen erzählt oder davon bekannt ist, bitte diese Informationen an die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe weiterleiten. Dies sind sogenannte Kindeswohlgefährdungen (das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet). Dazu gehören Vernachlässigung, Erziehungsgewalt, sexuelle Gewalt, Misshandlung oder häusliche Gewalt. Sie können sich auf Wunsch anonym bei uns melden und auch beraten lassen.

Schwangerschafts­beratungsstellen

Im Lahn-Dill-Kreis stehen Ihnen folgende Schwangerenberatungsstellen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Familienplanung, Empfängnisverhütung, zur Pränataldiagnostik sowie zu den Möglichkeiten einer Vertraulichen Geburt zur Verfügung.

Jungen Familien helfen

Die Geburt eines Kindes stellt alle jungen Eltern vor neue Herausforderungen und nicht selten fühlen sich die Eltern erschöpft und überlastet. Gemeinsam mit Familienhebammen begleiten und unterstützen wir junge Familien mit den sogenannten Frühen Hilfen.

Adoption und Pflegekinder

Sie möchten ein Pflegekind aufnehmen? Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie auf dem Weg Pflegeeltern zu werden. Auch Adoptionen führen wir durch.

Jugendhilfe in Strafsachen

Wir stehen Jugendlichen während Strafverfahren zur Seite.

Angebote in Schulen und Kindertagesstätten

In Kooperation mit ausgewählten Schulen im Lahn-Dill-Kreis findet dort die Sozialarbeit an Schulen statt. Informationen zu präventiven Angeboten an Grundschulen, Grundstufen der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen und Kindertagesstätten befinden sich auf unserem Flyer.

Unterhaltsvorschuss

Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.

Vaterschaft, Sorgeerklärung, Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaft, Vormundschaft

Wir unterstützen Sie gerne in den Bereichen Vaterschaftsklärung- und anerkennung, Sorgeerklärung und Unterhalt.

Fachstelle Heimaufsicht/Einrichtungsaufsicht

Das zentrale Anliegen der Fachstelle Heimaufsicht/Einrichtungsaufsicht ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Lahn-Dill-Kreis. Der Auftrag der Fachstelle ergibt sich aus den §§ 45 – 49 SGB VIII und den §§ 15 – 18 HKJGB. Die kommunale Einrichtungsaufsicht berät die freien Träger im Betriebserlaubnisverfahren, nimmt deren Anträge entgegen und leitet sie mit einer Stellungnahme zur abschließenden Bescheiderteilung an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weiter.

Im Rahmen der Fachaufsicht ist es erforderlich, die Arbeit der freien Träger zu überprüfen, daher finden wiederkehrende Besuche und Begehungen der Einrichtungen statt. Konzeptionen, Leistungsbeschreibungen, Standards und Stellenpläne werden gesichtet und Absprachen zur Weiterentwicklung getroffen. Die Träger der Einrichtungen sind verpflichtet, mit der Fachstelle zu kooperieren und alle Vorkommnisse entsprechend zu melden, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten. Bei Bedarf finden in Kooperation mit weiteren Institutionen wie Polizei, Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie fachspezifischen Beratungsstellen, geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsabwendung statt.

Zur Arbeit der Fachstelle Einrichtungsaufsicht gehört neben der Beratung der Träger auch der Kontakt zu den in den Einrichtungen lebenden jungen Menschen. Dieser wird durch Besuche von Gruppenbesprechungen oder der Teilnahme an Heimratssitzungen hergestellt. Im Rahmen des gemeinsamen Austauschs erhalten die jungen Menschen die Möglichkeit, Fragen zu ihren Rechten zu stellen und sich über Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren. Einmal jährlich organisiert und moderiert die Einrichtungsaufsicht des Lahn-Dill-Kreises in Kooperation mit der Einrichtungsaufsicht der Stadt Wetzlar, ein Beteiligungstreffen für die Gruppensprecher/Gruppensprecherinnen, bzw. die Heimratsvertreter/Heimratsvertreterinnen der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung werden relevante Themen bezüglich Partizipation und Beschwerde mit den jungen Menschen bearbeitet und besprochen.

In Bezug auf weiterführende Aufgabenbereiche ist die Fachstelle verantwortlich für die Planung und Moderation der regelmäßig stattfindenden Qualitätsentwicklungsgespräche mit den freien Trägern der stationären/teilstationären Jugendhilfe im Lahn-Dill-Kreis. Im Rahmen dieser Gespräche werden mit den im Lahn-Dill-Kreis vertretenen Jugendhilfeanbietern aktuelle Themen besprochen und Standards für die Weiterentwicklung der stationären/teilstationären Jugendhilfe erarbeitet.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Kontakt

Kinder- und Jugendhilfe Dillenburg

Europaplatz 1
35683 Dillenburg

02771 407-6000

jugendhilfe-dill@lahn-dill-kreis.de

Kontakt

Kinder- und Jugendhilfe Wetzlar

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

06441 407-1501

jugendhilfe@lahn-dill-kreis.de